Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beinhaltet die ganzheitliche Betrachtung aller Gewässer nach natürlichen Wasserkörpern und fordert, den guten mengenmäßigen und chemischen Zustand des Grundwassers und einen guten chemischen und ökologischen Zustand der Oberflächengewässer herzustellen und zu erhalten. Um diese Ziele zu erreichen, sind von den Behörden Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zu erstellen.
Der Bewirtschaftungsplan 2021 – 2027 sowie das Maßnahmenprogramm 2021 – 2027 für die dritte Bewirtschaftungsperiode sind in den kommenden Jahren zu erarbeiten und am 22.12.2021 zu veröffentlichen.
Der Zeitplan und das Arbeitsprogramm für die Überprüfung des Bewirtschaftungsplans 2021 – 2027 wurde nun vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) auf der Homepage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen eingestellt und steht dort zum Download bereit.
Ergänzend dazu werden diese Unterlagen auch bei der obersten Wasserbehörde und den oberen Wasserbehörden zur Einsicht ausgelegt. Weitere Informationen zu den Öffnungszeiten und Ansprechpartnern der Behörden finden Sie unter dem Link.