Bis ein Wein oder Sekt eine goldene, silberne oder bronzene Preismünze erreicht, hat er einige Hürden zu nehmen. Grundsätzlich können nur Qualitätsweine und -sekte bestimmter Anbaugebiete zur Prämierung angestellt werden, die bereits im Vorfeld eine amtliche Prüfnummer erhalten und somit einer ersten sensorischen Überprüfung standgehalten haben.
Weiterhin können nur selbsterzeugte Weine (sogenannte Erzeuger- bzw. Gutsabfüllungen) an der Prämierung teilnehmen, wobei für die Anbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße alle klassifizierten Rebsorten zugelassen sind.
Die angestellten Weine und Sekte werden nach einem bestimmten System geordnet. Dies sind Anbaugebiet, Weinart, Jahrgang, Rebsorte, Qualitätsstufe und Restsüße. Diese Parameter werden den Prüfern bekannt gegeben, da sie die Prüfmerkmale für jeden einzelnen Wein oder Sekt darstellen.
Die Prüfer sind erfahrene „Sensoriker“, die ihr Können schon bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung unter Beweis gestellt haben. In Gruppen zu je drei Prüfern wird jeder Wein oder Sekt nach dem 100-Punkte Schema bewertet. In der nachfolgenden Tabelle sind die erforderlichen Punkte für eine entsprechende Prämierung angegeben.
Erforderliche Punktzahlen je Qualitätsstufe für die Prämierung
Sekt b.A. |
Q.b.A. |
Kabinett |
Spätlese |
Prämierung |
70 |
70 |
70 |
70 |
Bronze |
80 |
80 |
80 |
80 |
Silber |
90 |
90 |
90 |
90 |
Gold
|
Erforderliche Punktzahlen je Quailtitätsstufe für die Prämierung
Auslese |
Beeren-auslese |
Trocken-beerenauslese |
Eiswein |
Prämierung |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
entfällt |
Bronze entfällt |
80 |
80 |
80 |
80 |
Silber |
90 |
90 |
90 |
90 |
Gold |
Danach erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Ergebnismitteilung, welche ihn berechtigt, seine prämierten Weine mit den entsprechenden Prämierungszeichen auszustatten. Das Prämierungsjahr läuft jeweils vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres. Letzter Termin für die Anstellung im laufenden Prämierungsjahr ist jeweils der 10. August. Das Antragsformular zur Landeswein und-sektprämierung können Sie unter Downloads herunterladen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb um die Auszeichnung Landessieger Rheingau ist die Auszeichnung eines Weines oder Sektes b.A. mit einer Preismünze in Gold. Diese wird jeweils nur an den Erstplatzierten in den folgenden 6 Kategorien vergeben:
I. Riesling trocken (tr.) letzter Jahrgang
II. Riesling halbtrocken (htr.) letzter Jahrgang
III. Riesling fruchtig (> halbtrocken) alle Jahrgänge
IV. Spätburgunder Rotwein (tr.) 2 Jahre und älter
V. Spätburgunder Weißherbst (tr./htr.) letzter Jahrgang
VI. Riesling und Spätburgunder Sekt b.A. alle Jahrgänge
Startberechtigt sind in den Kategorien I., II. und V. jeweils die Qualitätsstufen Q.b.A. bis Spätlese. In der Kategorie IV die Qualitätsstufen Q.b.A. bis Auslese, in der Kategorie III die Spätlesen. Die aktuellen Preisträger dieser Auszeichnung finden Sie ebenfalls im Preisträgerverzeichnis.
Heiß umkämpft ist jedes Jahr die Auszeichnung mit der Ehrenplakette des Landes Hessen. Hier zählt das Gesamtergebnis des Betriebes bei der Landeswein und -sektprämierung. Für das Anbaugebiet Hessische Bergstraße wird eine Ehrenplakette vergeben. Im Rheingau werden in 5 verschiedenen Betriebsgrößenklassen Ehrenplaketten vergeben. Die bisherigen Preisträger finden Sie unter folgendem Link: