Eine Reihe aus vier Weingläser mit verschiedenen Weinsorten. In das vordere wird Weißwein gegossen.

Landeswein- und Sektprämierung

Landeswein- und Sektprämierung Hessen

Was sind die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Prämierung?

Im täglichen Leben erfahren wir gerne eine Bereicherung durch qualitativ hochwertige Erzeugnisse, insbesondere wenn es sich um hervorragende Weine und Sekte handelt. Nicht immer ist es möglich, schon beim Kauf Rückschlüsse vom Etikett auf den Inhalt zu ziehen, was natürlich eine gewisse Hemmschwelle und Unsicherheit erzeugt. Weine und Sekte, gekennzeichnet mit einer Preismünze der Hessischen Landeswein- und Sektprämierung, sind immer von hervorragender Qualität und erleichtern somit die Kaufentscheidung. Damit dieses Qualitätsniveau gewährleistet ist, sind die Zulassungs- und Bewertungskriterien für die Hessische Landeswein- und Sektprämierung äußerst streng.

Die teilnehmenden Winzer aus den Anbaugebieten Rheingau und Hessische Bergstraße sind sich dessen bewusst und entsprechend hoch sind ihre Bemühungen, ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Das grundlegende Ziel der Prämierung sind die Förderung des Qualitätsstrebens und damit bessere Marktchancen für Hessische Weine und Sekte. Träger der Landeswein- und Sektprämierung ist das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat. Die ausführende Behörde, sprich zuständig für die Durchführung der Prüfung, ist das Regierungspräsidium Darmstadt Dezernat Weinbau. Auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat finden Sie die Staatsehrenpreisträger und das Preisträgerverzeichnis zum Download.

Bis ein Wein oder Sekt eine goldene, silberne oder bronzene Preismünze erreicht, hat er einige Hürden zu nehmen. Grundsätzlich können nur Qualitätsweine und -sekte bestimmter Anbaugebiete zur Prämierung angestellt werden, die bereits im Vorfeld eine amtliche Prüfnummer erhalten und somit einer ersten sensorischen Überprüfung standgehalten haben.

Weiterhin können nur selbsterzeugte Weine (sogenannte Erzeuger- bzw. Gutsabfüllungen) an der Prämierung teilnehmen, wobei für die Anbaugebiete Rheingau und Hessische Bergstraße alle klassifizierten Rebsorten zugelassen sind.

Die angestellten Weine und Sekte werden nach einem bestimmten System geordnet. Dies sind Anbaugebiet, Weinart, Jahrgang, Rebsorte, Qualitätsstufe und Restsüße. Diese Parameter werden den Prüfern bekannt gegeben, da sie die Prüfmerkmale für jeden einzelnen Wein oder Sekt darstellen.
Die Prüfer sind erfahrene „Sensoriker“, die ihr Können schon bei der amtlichen Qualitätsweinprüfung unter Beweis gestellt haben. In Gruppen zu je drei Prüfern wird jeder Wein oder Sekt nach dem 100-Punkte Schema bewertet. In der nachfolgenden Tabelle sind die erforderlichen Punkte für eine entsprechende Prämierung angegeben.

Erforderliche Punktzahlen je Qualitätsstufe für die Prämierung

 
Sekt b.A. Q.b.A. Kabinett Spätlese Prämierung
70 70 70 70 Bronze
80 80 80 80 Silber
90 90 90 90

Gold

Erforderliche Punktzahlen je Quailtitätsstufe für die Prämierung 

 
Auslese Beeren-auslese Trocken-beerenauslese Eiswein Prämierung
entfällt entfällt entfällt entfällt Bronze entfällt
80 80 80 80 Silber
90 90 90 90 Gold

Danach erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Ergebnismitteilung, welche ihn berechtigt, seine prämierten Weine mit den entsprechenden Prämierungszeichen auszustatten. Das Prämierungsjahr läuft jeweils vom 1. September bis zum 31. August des Folgejahres. Letzter Termin für die Anstellung im laufenden Prämierungsjahr ist jeweils der 10. August. Das Antragsformular zur Landeswein und-sektprämierung können Sie unter Downloads herunterladen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb um die Auszeichnung Landessieger Rheingau ist die Auszeichnung eines Weines oder Sektes b.A. mit einer Preismünze in Gold. Diese wird jeweils nur an den Erstplatzierten in den folgenden 6 Kategorien vergeben:
I. Riesling trocken (tr.) letzter Jahrgang
II. Riesling halbtrocken (htr.) letzter Jahrgang
III. Riesling fruchtig (> halbtrocken) alle Jahrgänge
IV. Spätburgunder Rotwein (tr.) 2 Jahre und älter
V. Spätburgunder Weißherbst (tr./htr.) letzter Jahrgang
VI. Riesling und Spätburgunder Sekt b.A. alle Jahrgänge

Startberechtigt sind in den Kategorien I., II. und V. jeweils die Qualitätsstufen Q.b.A. bis Spätlese. In der Kategorie IV die Qualitätsstufen Q.b.A. bis Auslese, in der Kategorie III die Spätlesen. Die aktuellen Preisträger dieser Auszeichnung finden Sie ebenfalls im Preisträgerverzeichnis.

Heiß umkämpft ist jedes Jahr die Auszeichnung mit der Ehrenplakette des Landes Hessen. Hier zählt das Gesamtergebnis des Betriebes bei der Landeswein und -sektprämierung. Für das Anbaugebiet Hessische Bergstraße wird eine Ehrenplakette vergeben. Im Rheingau werden in 5 verschiedenen Betriebsgrößenklassen Ehrenplaketten vergeben. Die bisherigen Preisträger finden Sie unter folgendem Link:

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