Das Förderprogramm bietet die Möglichkeit, investive Naturschutzmaßnahmen im ländlichen Raum zu finanzieren. Die Grundlage bildet der nationale Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). 60 % der Mittel stammen vom Bund, 40 % vom Land. Ziel der Förderung ist die Schaffung, Entwicklung oder Wiederherstellung von natürlichen Offenland- oder Halboffenland-Lebensräumen und Habitatstrukturen, wie zum Beispiel Tümpel und Kleingewässer, Hecken, Feldgehölze oder Trockenmauern.
Antragsteller können Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise), gemeinnützige juristische Personen (z.B. Naturschutzvereine), landwirtschaftliche Betriebe oder andere Landbewirtschafter sein.
Stichtag für das kommende Antragsjahr ist der 31. Januar 2023. Sollte Ihnen eine vollständige Antragstellung bis zum Stichtag nicht möglich sein, übersenden Sie bitte eine kurze Projektbeschreibung, aus der die wesentlichen Punkte Ihres Vorhabens und der voraussichtliche Mittelbedarf hervorgehen. Damit erleichtern Sie die weitere Planung und Koordinierung. Auch im laufenden Jahr können noch Anträge entgegengenommen werden. Eine vorherige Kontaktaufnahme zur Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens ist unbedingt empfehlenswert.