Ein Kleingewässer umrandet von Gräsern und einer Agrarlandschaft

Förderung GAK

Förderung investiver Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft (GAK)

Das Förderprogramm bietet die Möglichkeit, investive Naturschutzmaßnahmen im ländlichen Raum zu finanzieren. Die Grundlage bildet der nationale Rahmenplan der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). 60 % der Mittel stammen vom Bund, 40 % vom Land. Ziel der Förderung ist die Schaffung, Entwicklung oder Wiederherstellung von natürlichen Offenland- oder Halboffenland-Lebensräumen und Habitatstrukturen, wie zum Beispiel Tümpel und Kleingewässer, Hecken, Feldgehölze oder Trockenmauern.

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände (Landkreise), gemeinnützige juristische Personen (z.B. Naturschutzvereine), landwirtschaftliche Betriebe oder andere Landbewirtschaftende.

 

Stichtag für das kommende Antragsjahr ist der 31. Januar 2025. Sollte Ihnen eine vollständige Antragstellung bis zum Stichtag nicht möglich sein, übersenden Sie bitte eine kurze Projektskizze, aus der folgende Punkte hervorgehen:

  •           Wer wird den Antrag stellen?
  •           Welche Maßnahmen sind vorgesehen? Was ist das Ziel? Grunderwerb ja/nein?
  •           Wo soll das Ganze stattfinden?
  •           Welche Laufzeit soll das Projekt haben? (im Regelfall max. 3 Jahre)
  •           Wie hoch ist der geschätzte Kostenrahmen?


Bei begrenzten Haushaltsmitteln werden die zum Stichtag vorliegenden Anträge und Projektskizzen zur Priorisierung der Vorhaben verwendet. Diese orientiert sich an folgenden fachlichen Kriterien:

  1. Beiträge zur Erreichung der Erhaltungsziele eines NATURA 2000-Gebiets
  2. Beiträge zur Erreichung der Schutzziele eines Naturschutzgebiets
  3. Beiträge zur Erreichung der Ziele von landesweiten Artenhilfskonzepten
  4. Beiträge zur Umsetzung der hessischen Biodiversitätsstrategie durch die Förderung von Arten oder Lebensräumen der „Hessenliste“.

 

Beachten Sie bitte: Auch im laufenden Jahr können noch Anträge entgegengenommen werden, über die je nach Mittelverfügbarkeit entschieden wird. Eine vorherige Kontaktaufnahme zur grundsätzlichen Einschätzung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens ist in jedem Fall empfehlenswert.

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