Mehrere Männer desinfizieren einen LKW in einer Desinfektionsschleuse

Task-Force-Tierseuchenbekämpfung

Als besonders gefährlich werden Tierseuchen mit hoher Ausbreitungstendenz und großer wirtschaftlicher Bedeutung eingestuft. Typische Beispiele hierfür sind die Maul- und Klauenseuche (MKS), die klassische Schweinepest (KSP), die afrikanische Schweinepest (ASP) oder die klassische Geflügelpest (Aviäre Influenza, Vogelgrippe).

Für die Bekämpfung von Tierseuchenausbrüchen sind in Hessen zunächst die unteren Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Erfahrungen mit vergangenen Tierseuchenausbrüchen haben jedoch gezeigt, dass ein Tierseuchengeschehen schnell kreisübergreifende Ausmaße annehmen kann.
Aus diesem Grund wurde in Hessen die Task Force Tierseuchenbekämpfung ins Leben gerufen. Diese Einheit unterstützt die Veterinärämter im Falle eines Tierseuchenausbruches und schafft hierzu bereits im Vorfeld die Grundlagen für eine effektive und landeseinheitliche Tierseuchenbekämpfung. Hierzu arbeiten jeweils zwei spezialisierte Amtstierärztinnen an den drei hessischen Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel im Team zusammen.

Die Task Force Tierseuchenbekämpfung hat im Einzelnen folgende Aufgaben:

  1. Mitarbeit bei der Erstellung und Pflege des Tierseuchenbekämpfungshandbuches des Bundes (TSBH)
    Das internetbasierte und bundeseinheitliche TSBH dient den Veterinärämtern als Leitfaden zur Bekämpfung der einzelnen Tierseuchen. Hier finden die Anwender konkrete Handlungsanweisungen, Ablaufpläne und Hilfestellungen in Form von Merkblättern, Tabellen, Formularen oder Musterverfügungen. Durch die konkreten Pläne und Dokumentenvorlagen kann die Tierseuchenbekämpfung schnell, effektiv und einheitlich erfolgen. Das TSBH wird durch Bund-Länder-Arbeitsgruppen, in denen die Task Force für Hessen mitarbeitet, erstellt und ständig aktualisiert. Zudem werden spezifische Länderdokumente durch die Task Force konzipiert, gepflegt und in einem entsprechenden Bereich im Handbuch für die Veterinärämter bereitgestellt.
     
  2. Durchführung von Tierseuchenübungen
    Das TSBH wird im Rahmen von Übungen auf seine Praxistauglichkeit hin überprüft. Gleichzeitig werden die Mitarbeiter der übenden Veterinärämter auf zukünftige Tierseuchenausbrüche vorbereitet und lernen den Umgang mit dem Bekämpfungshandbuch in der direkten Anwendung. Die Tierseuchenübungen werden durch die Task Force konzipiert, organisiert, moderiert und ausgewertet.
     
  3. PC-Schulungen für die Veterinärämter
    Im Bereich der Bekämpfung gefährlicher Tierseuchen arbeiten die Veterinärbehörden mit einer speziellen und bundesweit eingesetzten Software (TSN). Alle relevanten Tierhalter sind dort zusammen mit dem Standort der jeweiligen Tierhaltung erfasst. Im Falle eines Tierseuchenausbruches werden in TSN beispielsweise Restriktionszonen um den Seuchenherd festgelegt und alle Tierhalter in den betroffenen Gebieten ohne Verzögerung identifiziert. Die Task Force schult die kommunalen Veterinärämter im Umgang mit dieser Software und führt regelmäßig TSN-Übungen durch.
     
  4. Beratung der Veterinärämter
    Die Task Force berät die kommunalen Veterinärbehörden in allen Fragen der Tierseuchenbekämpfung und steht hierzu auch in engem Kontakt mit den vergleichbaren Einrichtungen anderer Bundesländer, Wirtschaftsverbänden, dem zuständigem Landesministerium und den Bund-Länder-Arbeitsgruppen.
     
  5. Unterstützung der Veterinärämter im Ernstfall
    Im Falle des Ausbruchs einer gefährlichen Tierseuche unterstützt die Task Force die kommunalen Veterinärbehörden mit Personal, Know-how und Material. Letzteres wird im hessischen Zentrallager für Tierseuchenbekämpfung in Wetzlar für alle Kreise und kreisfreien Städte landesweit bevorratet. Auf der Ebene der Regierungspräsidien beurteilt die Task Force im Falle einer kreisübergreifenden Seuchenausbreitung fachlich die Gesamtlage und koordinieren den zur Bekämpfung nötigen Personal- und Materialeinsatz.

 

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