Futternapf mit Hundefutter und Hundeknochen

Tierische Nebenprodukte

Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten im Bereich Tierische Nebenprodukte

Tierische Nebenprodukte sind ganze Tierkörper, Tierkörperteile oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, einschließlich Eizellen, Embryonen und Samen.

Sie können eine wesentliche Rolle bei der Übertragung von Tierseuchen wie z. B. die Maul- und Klauenseuche, Schweinepest oder BSE spielen. Auch chemische Kontaminanten wie Dioxine können durch die Verwendung von tierischen Nebenprodukten in Futtermitteln verbreitet werden. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass tierische Nebenprodukte nicht wieder in die Lebensmittelkette eingeschleust werden (sog. Gammelfleisch-Skandale).

Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 unterteilt die tierischen Nebenprodukte nach dem Grad der von ihnen ausgehenden Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier in drei Risikokategorien.

  • Material der Kategorie 1:
    Material mit einem hohen Risiko wie z. B. BSE-verdächtige Tiere, spezifiziertes Risikomaterial, Küchen- und Speiseabfälle von international eingesetzten Verkehrsmitteln
     
  • Material der Kategorie 2:
    Material mit einem mittleren Risiko wie z. B. tierische Erzeugnisse mit Rückständen bestimmter Tierarzneimittel oder Umweltkontaminanten, Magen- und Darminhalt sowie Ausscheidungen landwirtschaftlicher Nutztiere einschließlich Pferde (Gülle, Festmist)
     
  • Material der Kategorie 3:
    Material mit einem geringen Risiko wie z. B. Schlachtkörperteile von genusstauglichen Tieren, ehemalige tierische Lebensmittel sowie Küchen- und Speiseabfälle aus Großküchen, Kantinen, Catering-Einrichtungen einschließlich gebrauchter Speiseöle (nicht von international eingesetzten Verkehrsmitteln), wenn sie für die Verfütterung oder für Biogas- und Kompostieranlagen bestimmt sind.

Außerdem werden in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 tierseuchen- und hygienerechtliche Bedingungen für die Abholung/Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verarbeitung und Verwendung oder Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie für die Ausfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte festgelegt.

Ergänzend zu dieser EU-Verordnung enthält die nationale Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV) noch spezifische Anforderungen für die Verwendung von Küchen- und Speiseabfällen und bestimmte Transport- und Nachweisverpflichtungen für Beförderer von tierischen Nebenprodukten.

Das Dezernat V 54 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz – nimmt im Bereich der Tierischen Nebenprodukte folgende Aufgaben wahr:

  • Zulassung von Betrieben, die tierische Nebenprodukte be- oder verarbeiten bzw. lagern.

    Dazu zählen
  1. Verarbeitungsbetriebe
  2. Biogas- und Kompostieranlagen
  3. Pasteurisierungsanlagen
  4. Zwischenbehandlungsbetriebe
  5. Heimtierfutterherstellungsbetriebe
  6. Lagerbetriebe für verarbeitete tierische Nebenprodukte
  7. Tierkrematorien 
  • Registrierung von Biogas- und Kompostieranlagen, in denen ausschließlich Küchen- und Speiseabfälle eingesetzt werden
  • Überwachung der Betriebshygiene sowie der betrieblichen Eigenkontrollsysteme in zugelassenen und registrierten Betrieben im Rahmen der Fachaufsicht
  • Ansprechpartner in grundsätzlichen Fragen des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsrechts für Gewerbetreibende
  • Fachaufsicht und Beratung der unteren Veterinärbehörden bei den Landräten und Oberbürgermeistern
  • Übertragung der Beseitigungspflicht der kommunalen Gebietskörperschaften auf Private
  • Genehmigung der Entgeltliste für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Schlagworte zum Thema