Mit Ohrmarken gekennzeichnete Rinder auf einer Wiese. Die Überwachung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung von Rindern ist eine der Aufgaben des Regierungspräsidiums im Bereich Tiergesundheit.

Tiergesundheit - Tierseuchenbekämpfung

Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten im Bereich der Tierseuchenbekämpfung

Tiere sind die wichtigsten Nahrungslieferanten des Menschen. Die Gesunderhaltung unserer Tierbestände ist daher ein ebenso wichtiges Element des Verbraucherschutzes wie auch des Tierschutzes. Eine Reihe von Tierseuchen wird als besonders gefährlich eingestuft, zum Beispiel, weil sie schwerwiegende wirtschaftliche Folgen haben können oder weil sie eine Gesundheitsgefahr auch für den Menschen darstellen (Zoonosen). Diese Tierseuchen werden deshalb mit staatlichen Mitteln überwacht und erforderlichenfalls bekämpft. Zu diesen Seuchen zählen z. B. die Geflügelpest („Vogelgrippe“), die Schweinepest, die Maul- und Klauenseuche und die Tollwut.

Die rechtlichen Grundlagen für die Überwachung, Erkennung und Bekämpfung von Tierseuchen sind seit 2021 größtenteils auf EU-Ebene im europäischen Tiergesundheitsrechtsakt (Verordnung (EU) 2016/429 und zugehöriges Tertiärrecht) geregelt. Zum Aufgabengebiet gehören auch die Themen Umgang mit Tierseuchenerregern (z.B. in Diagnostik und Forschung), Herstellung und Anwendung von Tierimpfstoffen, Tierkennzeichnung und innergemeinschaftlicher Handel mit Tieren und Zuchtmaterial.

Das Regierungspräsidium Darmstadt erfüllt hierbei folgende Aufgaben:

  • Zulassung von Geflügelbetrieben, Sammelstellen, Besamungsstationen, Embryotransfereinrichtungen und geschlossenen Betrieben für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr
  • Erteilung von Erlaubnissen und Entgegennahme von Anzeigen zum Arbeiten mit Tierseuchenerregern
  • Erteilung von Herstellungserlaubnissen für Tierimpfstoffe und verwandte Produkte
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
  • Erklärung der Seuchenfreiheit von Wassertierbetrieben hinsichtlich bestimmter Wassertierkrankheiten
  • Fachaufsicht und Beratung der unteren Veterinärbehörden bei den Landrätinnen und Landräten bzw. Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern in allen Fragen der Tiergesundheit und der Tierseuchenbekämpfung
  • Anordnung von Maßnahmen bei Tierseuchenfällen von besonderer und / oder kreisübergreifender Bedeutung
  • Anordnung von bestimmten Maßnahmen bei bedeutenden Tierseuchen (z.B. Tötung von seuchenverdächtigen Tieren)

 

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