Nach Ablauf der Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2023 und den positiven Rückmeldungen hierzu, erteilt das Regierungspräsidium Darmstadt als örtlich zuständige Obere Naturschutzbehörde für den Regierungsbezirk Darmstadt für die Jahre 2024 bis 2029 erneut eine Allgemeinverfügung zur Erteilung der Zustimmung nach § 21h Abs. 3 Nr. 6 Luftverkehrs-Ordnung sowie einer Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen im Regierungsbezirk Darmstadt nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetzes für die Nutzung von Drohnen im Rahmen der Wildtierrettung.
Unter Downloads finden Sie das Dokument zu der Allgemeinverfügung vom 1. März 2024.