Allgemeinverfügung zur Feststellung und Erteilung naturschutzrechtlicher Zulassungen für die Durchführung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gegen die Vogelgrippe (Influenza-A-Virus H5N1)
Tausende Zugvögel machen sich derzeit auf ihren Weg in den Süden und legen auch eine Rast in Südhessen ein. In diesem Jahr wird der Vogelzug von einem ernsten Hintergrund überschattet: Unter den rastenden Zugvögeln wurden in mehreren südhessischen Landkreisen Fälle der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) festgestellt.
Um eine weitere Ausbreitung der sich dynamisch entwickelnden Tierseuche zu verhindern und ein schnelles Handeln der örtlichen Kräfte zu ermöglichen, hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt mit einer Allgemeinverfügung einen klaren Handlungsrahmen für den Umgang mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln festgelegt.