Allgemeinverfügung zur einer Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnungen im Regierungsbezirk Darmstadt nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetzes für den Einsatz von Hundesuchtrupps im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen SchweinepestÖffnet sich in einem neuen Fenster, vom 7. August 2024.
Naturschutzrecht