Planfeststellung gemäß §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) für den Neubau einer Wartungseinrichtung für Schienenfahrzeuge sowie Elektrifizierung des Zuführungsgleises in Butzbach.
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen sind in der Zeit vom 10. Juni bis einschließlich 24. Juni 2024 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt abrufbar.
Außerdem werden die entsprechenden Dokumente auch über das UVP-Portal des Landes Hessen bereitgestellt.
Nach dem 24. Juni 2024 sind die Unterlagen nur noch über das UVP-Portal des Landes Hessen verfügbar.