Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und §§ 1 ff Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) für das Vorhaben:
Elektrifizierung der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Usingen über eine Strecke von 18 Kilometern einschließlich des zweigleisigen Ausbaus zwischen den Bahnhöfen Saalburg/ Lochmühle und Wehrheim über eine Länge von zirka 2 Kilometern, verschiedene Maßnahmen im anschließenden Streckenabschnitt am Haltepunkt Hundstadt (Grävenwiesbach) sowie am Bahnhof Brandoberndorf (Waldsolms im Lahn-Dill-Kreis). Zudem sind streckenferne Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Friedrichsthal der Gemeinde Wehrheim und Westerfeld der Stadt Neu-Anspach geplant. Zusätzlich sind Kompensationsmaßnahmen als Ökokontomaßnahmen in den Gemarkungen Bad Homburg von der Höhe, Westerfeld der Stadt Neu-Anspach sowie Eschbach und Michelbach (beides Stadt Usingen) vorgesehen.
Die Planunterlagen sind ab dem 16. November 2020 über das UVP-Portal des Landes Hessen https://www.uvp-verbund.de/heÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar.