Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Elektrifizierung der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Usingen über eine Strecke von 18 Kilometer einschließlich des zweigleisigen Ausbaus zwischen den Bahnhöfen Saalburg/ Lochmühle und Wehrheim über eine Länge von zirka 2 Kilometer, verschiedene Maßnahmen im anschließenden Streckenabschnitt am Haltepunkt Hundstadt (Grävenwiesbach) sowie am Bahnhof Brandoberndorf (Waldsolms im Lahn-Dill-Kreis). Zudem sind streckenferne Kompensationsmaßnahmen in den Gemarkungen Friedrichsthal der Gemeinde Wehrheim und Westerfeld der Stadt Neu-Anspach geplant. Zusätzlich sind Kompensationsmaßnahmen als Ökokontomaßnahmen in den Gemarkungen Bad Homburg v. d. H., Westerfeld der Stadt Neu-Anspach sowie Eschbach und Michelbach (beides Stadt Usingen) vorgesehen.
hier: Durchführung des Erörterungstermins gemäß § 18 a AEG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 VwVfG
Die Planunterlagen sind über das UVP-Portal des Landes Hessen
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