Planfeststellung gemäß §§ 18 ff. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) für die Elektrifizierung der Taunusbahn.
Elektrifizierung der Taunusbahn von Friedrichsdorf nach Usingen über eine Strecke von 18 km einschließlich des zweigleisigen Ausbaus zwischen den Bahnhöfen Saalburg/ Lochmühle und Wehrheim über eine Länge von ca. 2,0 km und verschiedene Maßnahmen am Bahnhof Usingen, am Haltepunkt Hundstadt (Grävenwiesbach) sowie am Bahnhof Brandoberndorf (Waldsolms im Lahn-Dill-Kreis) sowie streckenferne Kompensationsmaßnahmen und Ökokontomaßnahmen
Der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Planunterlagen sind in der Zeit vom 29. August bis einschließlich 11. September 2024 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt abrufbar.
Außerdem werden die entsprechenden Dokumente auch über das
UVP-PortalÖffnet sich in einem neuen Fenster des Landes Hessen bereitgestellt.
Nach dem 11. September 2024 sind die Unterlagen nur noch über das UVP-Portal des Landes Hessen verfügbar.
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