Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG), Neubau der Ortsumgehung Idstein-Eschenhahn im Zuge der B 275 (zwischen Netzknoten 5815 063 und Netzknoten 5715 075, Str.-km 1+292 bis Str.-km 0+980) einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen und der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen in den Städten Idstein, Taunusstein, Wiesbaden und der Gemeinde Hohenstein sowie der Ersatzaufforstungsmaßnahmen in den Gemarkungen Eschenhahn, Oberauroff (Stadt Idstein) und Ermschwerd (Stadt Witzenhausen)
Anhörungsverfahren zur 2. Planänderung nach § 17 a FStrG in Verbindung mit § 73 Abs. 8 HVwVfG
Zur Anhörung der Öffentlichkeit sind die Planunterlagen in der Zeit vom 3. Juli bis 2. August 2023 auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt veröffentlicht. Zusätzlich können die Unterlagen auch über das UVP-Portal (
https://www.uvp-verbund.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) abgerufen werden. Nach dem 2. August 2023 sind die Unterlagen nur noch über das UVP-Portal des Landes Hessen verfügbar.
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