Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
B 426 Ortsumgehung Ober-Ramstadt, nördlich des Stadtteils Hahn. Die Ortsumgehung beginnt im Westen etwa 550 m vor der bebauten Ortslage und endet westlich Hahns auf Höhe der Kompostierungsanlage Reinheim / Wembach-Hahn einschließlich des Rückbaus der alten B 426 ab der westlichen Anbindung der B 426 neu sowie weiterer Folgemaßnahmen und den Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in der Gemarkung Wembach der Stadt Ober-Ramstadt und in der Gemarkung Reinheim der Stadt Reinheim, Kreis Darmstadt-Dieburg
hier: Anhörungsverfahren
Die Planunterlagen sind ab dem 6. Mai 2019 über das UVP-Portal des Landes Hessen https://www.uvp-verbund.de/heÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufbar; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.