Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 17 ff. des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbindung mit Artikel 72 ff. des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) sowie gemäß dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Bundesautobahn A 45 Gießen –Aschaffenburg, Abschnitt Anschlussstelle (AS) Kleinostheim bis Anschlussstelle (AS) Mainhausen;
hier: Anhörungsverfahren der Regierung von Unterfranken für die Erneuerung der Mainbrücke Mainflingen (Bauwerk BW 253b) mit streckenbaulichen Anpassungen, Bau-km 253+300 bis Bau-km 254+020
Für das oben genannte Bauvorhaben hat die Autobahn GmbH des Bundes, Postfach 10 50, 90001 Nürnberg, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt. Von dem länderübergreifenden Vorhaben sind die bayerischen Gemeinden Kleinostheim und Karlstein am Main und die hessische Gemeinde Mainhausen betroffen. Das Planfeststellungsverfahren wird von der Regierung von Unterfranken, Postfach 63 49, 97013 Würzburg durchgeführt.
Wegen weiterer Einzelheiten hinsichtlich der Art und Weise der Öffentlichkeitsbeteiligung wird auf die Öffentliche Bekanntmachung der Regierung von Unterfranken verwiesen. Die digitalen Planunterlagen können auf der Homepage der Regierung von UnterfrankenÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen und heruntergeladen werden.