Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Ersatzneubau der Vorlandbrücke Hochheim am Main im Zuge der Bundesautobahn 671 (zwischen Netzknoten 6016 021 und Netzknoten 5916 055, Betr.-km 3+237,529 bis 4+243,500) einschließlich der notwendigen Folgemaßnahmen und der trassennahen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen in der Stadt Hochheim am Main sowie trassenferner Ökokontomaßnahmen in der Gemarkung Wicker der Stadt Flörsheim (Anlage von Blühstreifen und Feuchtstellen sowie Entwicklung von Extensivacker) und der Gemarkung Thiergarten der Stadt Büdingen (Schaffung naturnaher Waldgesellschaften)
hier: Anhörungsverfahren gemäß § 17a FStrG in Verbindung mit § 73 HVwVfG zur 1. Änderung des Plans
Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 12. September bis einschließlich 11. Oktober 2022 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (
https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Menü - Veröffentlichungen und Digitales - Öffentliche Bekanntmachungen - Verkehr - Straßen“) und das UVP-Portal des Landes Hessen (
https://www.uvp-verbund.de/heÖffnet sich in einem neuen Fenster) abrufbar. Nach dem 11. Oktober 2022 sind die Unterlagen nur noch über das UVP-Portal des Landes Hessen verfügbar.
Straßen