Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG) und §§ 1 ff Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG);
Vierstreifiger Ausbau der B 47 (OU Bürstadt) im östlichen Bereich, im Streckenabschnitt von der DB-Brücke (Bau-km 4+110) bis Riedrode (Bau-km 6+861) auf einer Länge von 2,92 Kilometern.
(Beginn: Netzknoten NK 6316 012 nach NK 6316 019, Stat. – km 0+745;
Ende: NK 6316 019 nach NK 6316 026, Stat. – 0+831)
Änderung des Plans vor Fertigstellung des Vorhabens betreffend
- Anpassung der Planung an die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben wie Lärmschutz in Form von Rückbau und Neubau höherer Lärmschutzwände beziehungsweise Lärmschutz mit verbesserter Lärmschutzwirkung,
- Anpassung der Planung an die aktuellen naturschutzrechtlichen Vorgaben,
- Straßenentwässerung durch Errichtung von Verdunstungs- und Versickerungsmulden beziehungsweise dem Bau eines neuen Kanals im Mittelstreifen und
- Bau einer Feuerwehrausfahrt auf dem straßenbegleitenden Forst-/ Wirtschaftsweg zusätzlich zur früheren Planung an der direkten Rampe der AS Bürstadt Ost
einschließlich trassennaher Kompensationsmaßnahmen sowie verschiedener Ökokontomaßnahmen in Form von Ankauf von Biotopwertpunkten
hier: Anhörungsverfahren gem. § 17d FStrG in Verbindung mit §§ 76 Absatz 1 und 73 HVwVfG
Die Planunterlagen sind über das UVP-Portal des Landes Hessen ( https://www.uvp-verbund.de/heÖffnet sich in einem neuen Fenster) abrufbar.