Planfeststellung gemäß §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG);
Neubau der Bundesautobahn (BAB) 66, Frankfurt am Main – Hanau, Teilabschnitt Tunnel Riederwald, in den Gemarkungen Seckbach, Frankfurt Bezirk 26, Fechenheim und Bergen-Enkheim der Stadt Frankfurt am Main einschließlich der Folgemaßnahmen sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
hier: Anhörungsverfahren für die Änderungen des Plans vor Fertigstellung des Vorhabens gem. § 17d FStrG i. V. m. §§ 76 Abs. 1, 73 HVwVfG – Planänderung zur Erlangung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung)
Die Planunterlagen sind in der Zeit vom 26. August bis einschließlich 25. September 2024 über die Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt und das
UVP-PortalÖffnet sich in einem neuen Fenster des Landes Hessen abrufbar. Nach dem 25. September 2024 sind die Unterlagen nur noch über das UVP-Portal des Landes Hessen verfügbar.
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