Abbildung des sachlichen Teilplans als gebundene Ausgabe

1. Änderung TPEE 2019

Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Nr. 9 am 28. Februar 2022 ist die 1. Änderung des Sachlichen Teilplans Energien (TPEE) 2019 wirksam geworden.
Der seit 30. März 2020 wirksame TPEE 2019 enthielt 5.703 Hektar unbeplante Flächen (0,8 Prozent). Mit der 1. Änderung des TPEE 2019 sind diese unbeplanten Flächen des TPEE 2019 entweder als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie (983 Hektar) festgelegt oder dem Ausschlussraum zugeordnet worden (4.720 Hektar). Damit stehen in der Planungsregion Südhessen insgesamt 122 Vorranggebiete, davon 18 im Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, für die Windenergienutzung zur Verfügung. Sie enthalten eine Fläche von insgesamt 11.175 Hektar. Dies entspricht einem Anteil von 1,5 Prozent der Planungsregion Südhessen. Außerhalb dieser 122 Vorranggebiete ist die Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen ausgeschlossen.

Text, Karten, Umweltbericht sowie weitere Unterlagen des seit 30. März 2020 wirksamen TPEE 2019 finden Sie unter dem Menüpunkt „Teilplan Erneuerbare Energien“ auf der Homepage des Regierungspräsidiums DarmstadtÖffnet sich in einem neuen Fenster 
Für das Gebiet des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain finden Sie die Unterlagen auf der Homepage des Regionalverbandes FrankfurtRheinMainÖffnet sich in einem neuen Fenster


Der TPEE 2019 und seine 1. Änderung steuern flächendeckend die Windenergienutzung in der Planungsregion Südhessen durch die Festlegung von Vorranggebieten verbunden mit einer Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung für den übrigen Planungsraum.
Die Regionalversammlung Südhessen und die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain haben am 18. September beziehungsweise am 16. September 2020 den Entwurf der 1. Änderung des TPEE 2019 gebilligt und die Einleitung der Offenlage beschlossen.
Die Offenlage des Entwurfs der 1. Änderung des TPEE 2019 hat vom 13. Oktober 2020 bis 14. Dezember 2020 stattgefunden. Bis zum 31. Dezember 2020 konnten Stellungnahmen beim Regierungspräsidium Darmstadt oder Regionalverband FrankfurtRheinMain eingereicht werden.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen haben das Regierungspräsidium und der Regionalverband die Abwägungsergebnisse der Regionalversammlung Südhessen und der Verbandskammer beim Regionalverband zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung vom 2. Juli 2021 und die Verbandskammer in ihrer Sitzung vom 30. Juni 2021 den Entwurf der 1. Änderung des TPEE 2019 zur Vorlage zur Genehmigung durch die Hessische Landesregierung beschlossen.
Die Hessische Landesregierung hat die 1. Änderung des TPEE 2019 am 24. Januar 2022 mit Schreiben vom 1. Februar 2022 genehmigt. Die wirksame 1. Änderung des TPEE 2019 sowie weiteres Informationsmaterial finden Sie unten im Downloadbereich. Das Informationsmaterial enthält sowohl eine nichtamtliche Lesefassung des Textes als auch der Karte, welche die Texte und Karten des TPEE 2019 und der 1. Änderung des TPEE 2019 zusammenführt. Außerdem sind dort Flächensteckbriefe zu allen Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie gemäß TPEE 2019 unter Berücksichtigung der 1. Änderung des TPEE 2019 eingestellt.
Rechtsverbindlich sind allein die veröffentlichten genehmigten Unterlagen sowohl des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 als auch der 1. Änderung des TPEE 2019.

Schlagworte zum Thema