Umweltinformationen

Nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) sind Zulassungsentscheidungen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu veröffentlichen.

Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) regelt die Veröffentlichung umweltrelevanter Informationen durch Behörden und den Zugang von Bürgern zu Umweltinformationen. Damit wird die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in hessisches Recht umgesetzt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt unterrichtet die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt.

Informationen werden für Zulassungsentscheidungen veröffentlicht, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben und seit dem 1. Juli 2013 ergangen sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Zulassungsentscheidungen, wenn sie in Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ergangen sind:

  • Planfeststellungsbeschlüsse
    (siehe Download)
  • immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
    (siehe Download)
    (immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie sind im Download nicht erfasst, siehe hierzu Link zu Industrieemissionen)
    (Genehmigungen für Windenergieanlagen sind im Download nicht erfasst, siehe hierzu Link zu Windkraft Südhessen)
  • wasserrechtliche Zulassungsentscheidungen
    (siehe Download) und
  • bergrechtliche Zulassungen
    (siehe Download)

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