Das Hessische Umweltinformationsgesetz (HUIG) regelt die Veröffentlichung umweltrelevanter Informationen durch Behörden und den Zugang von Bürgern zu Umweltinformationen. Damit wird die Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen in hessisches Recht umgesetzt.
Das Regierungspräsidium Darmstadt unterrichtet die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über die Umwelt.
Informationen werden für Zulassungsentscheidungen veröffentlicht, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Das betrifft Zulassungsentscheidungen, die in Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ergangen sind.
Diese Verfahren werden seit dem Jahr 2017 im Länder-Portal zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Portal) veröffentlicht (siehe Link).
Weitere, nicht im UVP-Portal veröffentlichte Entscheidungen finden Sie hier:
- immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie
unter dem Link Industrieemissionen - immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für Windenergieanlagen
unter dem Link Windkraft Südhessen - Planfeststellungsbeschlüsse, wasserrechtliche Zulassungsentscheidungen, bergrechtliche Zulassungen und sonstige immissionsschutzrechtliche Genehmigungen
siehe Download