Menschen stehen mit Gepäck in einer Flughafenhalle und warten

Rückkehrberatung

Gewährung von Rückkehrhilfen bei freiwillig Rückkehrenden aus bestimmten Staaten

In der Rückkehrberatung erhält jede Asylbewerberin und jeder Asylbewerber in Hessen Informationen über die Möglichkeit einer freiwilligen Rückreise in sein Herkunftsland.

Bei bestehender gesetzlicher Ausreisepflicht ist die freiwillige Ausreise immer die bessere Alternative zur zwangsweisen Rückführung (Abschiebung). Eine Ausreisepflicht ergibt sich regelmäßig bei jenen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die einen ablehnenden Bescheid vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhalten haben. Auch Asylsuchende mit Bleibeperspektive oder im laufenden Asylverfahren können dieses Angebot nutzen und werden bei der Umsetzung ihres Rückkehrwunsches unterstützt.

Vorteile einer freiwilligen Ausreise sind:

  • Die Ausreise in Ihr Heimatland erfolgt ohne Polizeibegleitung
  • Die Flugreise ist für Sie kostenlos
  • Sie werden bis zum Abreisetag durch einen kompetenten Mitarbeiter betreut
  • Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung von Passersatzpapieren
  • Bei der freiwilligen Rückkehr gilt für Sie eine kürzere Wiedereinreisesperre in die Bundesrepublik Deutschland und die EU, als nach einer Abschiebung
  • Sie können eine finanzielle Unterstützung erhalten (Reisebeihilfe, Starthilfe)

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ausreise selbstständig oder mit Unterstützung der Behörde erfolgen soll - unsere Rückkehrberater helfen bei der Organisation der freiwilligen Ausreise, informieren über deren Ablauf und etwaige weitere finanzielle Fördermöglichkeiten.

Sprechen Sie uns an!

Wir planen und organisieren mit Ihnen die Rückreise in Ihre Heimat.

Schriftzug "Rückkehr"

Kontakt

Servicestelle Rückkehrberatung

Standort Darmstadt

II 22.1 Aufenthaltsrecht – freiwillige Ausreise
Tel.: +49 6151 12 8900
E-Mail: FreiwilligeAusreise@rpda.hessen.de

 

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