Bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen von Antragstellern haben sich dadurch Verzögerungen ergeben. Daher beträgt die Wartezeit bis Bearbeitungsbeginn aktuell 17 - 24 Monate ab Antragsübersendung durch die untere Verwaltungsbehörde. Die Bearbeitung geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang.
Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.
Dass der Heimatpass oder der Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.
Sobald mit der Bearbeitung begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von Ihrer Ansprechpartnerin bzw. ihrem Ansprechpartner.
Seit dem 01.06.2023 ist das Dezernat Einbürgerung in zwei Dezernate aufgeteilt:
Dezernat II 21.1 – Einbürgerung EU, restliches Europa (inklusive Türkei und ehemalige UDSSR), Service & Beglaubigungsstelle
Dezernat II 21.2 - Einbürgerung Drittstaaten außerhalb Europa (ohne Türkei und ehemalige UDSSR) - Asien, Afrika, Amerika, Australien
Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, ist die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wie folgt eingeschränkt: