Bild einer Einbürgerungsurkunde

Einbürgerung

Im Jahr 2024 wurden von insgesamt 28.882 Personen Einbürgerungsanträge gestellt- Längere Bearbeitungszeiten der Anträge als Nachwirkung der Corona-Pandemie

 

Im Zuge der Bewältigung der Corona-Pandemie hatte das Regierungspräsidium Darmstadt die hessenweite Bearbeitung von Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz übernommen. Auch Beschäftigte des Einbürgerungsdezernates wirkten in der hierfür gegründeten Projektgruppe mit.

Bei der Bearbeitung von Einbürgerungsanträgen von Antragstellern haben sich dadurch Verzögerungen ergeben. Daher beträgt die Wartezeit bis Bearbeitungsbeginn aktuell 17 - 24 Monate ab Antragsübersendung durch die untere Verwaltungsbehörde. Die Bearbeitung geschieht aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang.

Die hiesigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich nach Kräften, die Anträge nach bestem Wissen und Gewissen so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.

Dass der Heimatpass oder der Reiseausweis für Ausländer/Flüchtlinge oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis. 

 

Sobald mit der Bearbeitung begonnen wird, erhalten Sie ein Schreiben von Ihrer Ansprechpartnerin bzw. ihrem Ansprechpartner.

 

Seit dem 01.06.2023 ist das Dezernat Einbürgerung in zwei Dezernate aufgeteilt:

Dezernat II 21.1 – Einbürgerung EU, restliches Europa (inklusive Türkei und ehemalige UDSSR), Service & Beglaubigungsstelle

Dezernat II 21.2 - Einbürgerung Drittstaaten außerhalb Europa (ohne Türkei und ehemalige UDSSR) - Asien, Afrika, Amerika, Australien

 

Um eine möglichst rasche Bearbeitung der Anträge sicherzustellen, ist die telefonische Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner wie folgt eingeschränkt:      

Telefonische Sprechzeiten

Dienstags und Donnerstags von 09.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie im Downloadbereich

Über das Servicetelefon der Einbürgerung können grundsätzlich nur allgemeine Auskünfte erteilt werden. Weitere Auskünfte zur Bearbeitungszeit sind nicht möglich.

 

Hinweis Online Formular

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Formular handelt und mit dem Ausfüllen und Absenden noch kein rechtskräftiger Antrag gestellt wird. Im Anschluss an die Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit den Kontaktdaten der Behörde, an die Sie sich zur eigentlichen Antragstellung bitte wenden. Sie müssen dort einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren, bei dem Sie alle erforderlichen Dokumente im Original vorlegen und eine Reihe von Erklärungen abgeben müssen.

Dieses Online-Formular dient der optimalen Vorbereitung Ihrer persönlichen Vorsprache.

 

Link zum Online Formular Einbürgerung:

https://hessendante.hessen.de/forms/findform?shortname=Einbuergerung&formtecid=3&areashortname=RPDAÖffnet sich in einem neuen Fenster

Einbürgerung: Was ist das ?

Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. Sie muss beantragt werden und wird durch Aushändigung einer besonderen Einbürgerungsurkunde vollzogen.

Keine Einbürgerung ist dagegen erforderlich, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt erworben wurde (z. B. wenn ein Elternteil bereits im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist).

Einbürgerung: Wie geht das ?

Im Regelfall müssen für eine Einbürgerung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
  • Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
  • Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
  • Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
  • Es liegen keine sonstigen Gründe vor, die einer Einbürgerung entgegenstehen, sogenannte Ausschlussgründe.

 

Es gibt Gründe, die in der Regel ausschließen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Diese sind unter anderem:

  • Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.
  • Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie dem Verfassungsschutz und der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.
  • Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
  • Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte "Mehrehe"). Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.

 

Für besondere Fallkonstellationen gibt es auch besondere Einbürgerungsgrundlagen mit zum Teil abweichenden Voraussetzungen; Beispiele hierfür sind Familienangehörige, die zusammen eingebürgert werden sollen, Ausländer mit deutschem Ehepartner, Staatenlose oder heimatlose Ausländer. Über diese Besonderheiten und Ausnahmen von den Regelvoraussetzungen beraten die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden.

Das Einbürgerungsverfahren beginnt mit einem Antrag, dem verschiedene Unterlagen beizufügen sind. Die unteren Verwaltungsbehörden in Hessen sind die Gemeinden mit über 7.500 Einwohnern, ansonsten die Landkreise. Sobald die Antragsunterlagen vollständig sind, leitet die untere Verwaltungsbehörde den Vorgang, der sich in einer Datenbank befindet, elektronisch an das jeweilige Regierungspräsidium, die Einbürgerungsbehörde, weiter. Von dort wird ein Gebührenvorschuss – in der Regel in Höhe einer Verwaltungsgebühr von 255 Euro – erhoben. Es werden auch Auskünfte bei anderen Behörden (in der Regel Polizei, Bundeszentralregister, Landesamt für Verfassungsschutz) eingeholt. Nach Vorlage aller Stellungnahmen wird dann der Antrag abschließend geprüft, beschieden und ggf. die Einbürgerungsurkunde gefertigt, welche dann von der unteren Verwaltungsbehörde der Antragstellerin oder dem Antragsteller ausgehändigt wird.

Einbürgerung: Wozu das?

Die Bundesrepublik Deutschland hat aus verfassungspolitischen Gründen ein staatliches Interesse daran, dass Menschen, die im Bundesgebiet auf Dauer leben, auch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Kein Staat kann es auf Dauer hinnehmen, dass ein zahlenmäßig bedeutender Teil der Bevölkerung über Generationen hinweg außerhalb der staatlichen Gemeinschaft und außerhalb der Loyalitätspflichten ihm gegenüber steht.

Auch in einer Bilanz von Rechten und Pflichten aus der Sicht der Ausländerinnen und Ausländer überwiegen regelmäßig die mit dem Erwerb der deutsche Staatsangehörigkeit verbundenen Vorteile; Freizügigkeit und Berufsfreiheit, Politische Betätigung und Wahlrecht, Ausweisungs- und Auslieferungsschutz, Reiseerleichterung.

Bescheinigung und Kopien

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass für das Fertigen und Übersenden von Bescheinigungen/ Kopien gemäß § 38 Abs. 2 Nr. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in Verbindung mit § 1 der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (AllgVwKostO) eine Gebühr in Höhe von 51,00 € erhoben wird.

Kontakt

Servicestelle Einbürgerung

Standort Darmstadt

Tel. +49 (6151) 12 5341 (in dringenden Fällen)

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Das Servicebüro kann nur allgemeine Auskünfte geben.

einbuergerung@rpda.hessen.de

Bitte lesen Sie vorab die FAQs!

Das Servicebüro Einbürgerung ist von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.

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