Die Einbürgerung wird durch die Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde abgeschlossen.
2. Einbürgerung: Wie geht das?
Prüfen Sie zuerst, ob Sie die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Erst dann lohnt sich ein Antrag. Hierfür können Sie den "Quicke-Check"Öffnet sich in einem neuen Fenster des Bundes nutzen.
Wann ist eine Einbürgerung möglich?
In der Regel muss jede der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein, um einen Anspruch auf eine Einbürgerung zu haben:
Zeit: Sie leben seit fünf Jahren gewöhnlich und rechtmäßig in Deutschland.
Identität: Sie können Ihre Identität und Ihre aktuelle(n) Staatsangehörigkeit(en) nachweisen.
Aufenthalt: Sie besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine auf Dauer angelegte Aufenthaltserlaubnis.
Geld: Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen finanzieren. Dazu zählen Ihre Ehepartnerin oder Ihr Ehepartner und zum Beispiel Ihre Kinder, für die Sie Unterhalt zahlen.
Sprache: Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, mindestens auf der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Wissen: Sie haben ausreichende Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland.
Regeln und Werte: Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung für die Bundesrepublik Deutschland.
Geschichte: Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihren Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und zum Verbot der Führung eines Angriffskrieges.
Keine Straftaten: Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt worden.
Wann ist eine Einbürgerung nicht möglich?
Es gibt Gründe, warum Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht bekommen können. Diese sind unter anderem:
Gegen den Staat: Sie haben Bestrebungen verfolgt oder unterstützt, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richten, oder Sie haben gegen die Verfassung verstoßen.
Frühere Meinungen: Sie hatten in der Vergangenheit verfassungsfeindliche Überzeugungen. In diesem Fall müssen Sie der Staatsangehörigkeitsbehörde glaubhaft darlegen, dass Sie diese Überzeugungen nicht mehr haben.
Gleichberechtigung: Sie missachten die im Grundgesetz festgelegte Gleichberechtigung von Mann und Frau.
Ehe mit mehreren Personen: Sie sind mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet (sogenannte „Mehrehe“).
Sie sind verheiratet mit einer Person, die mit mehreren Personen gleichzeitig verheiratet ist. Die Staatsangehörigkeitsbehörde wird prüfen, ob eine Einbürgerung für Sie ausgeschlossen ist.
Besondere Situationen
Manchmal gibt es Ausnahmen oder andere Regeln. Das ist zum Beispiel so, wenn:
Sie und Ihre Familie sich zusammen einbürgern lassen möchten.
Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau schon die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Sie keine Staatsangehörigkeit haben (staatenlos sind).
Haben Sie eine besondere Situation? Dann fragen Sie bitte direkt bei der Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnortes nach. Die Mitarbeitenden dort beraten Sie und helfen Ihnen weiter.
3. Wie stelle ich einen Antrag?
Die Einbürgerung erfolgt auf Antrag. Bearbeitungsgebühr: 255,00 €
Den Einbürgerungsantrag stellen Sie an Ihrem Wohnort bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung (über 7.500 Einwohner) oder beim Landkreis (unter 7.500 Einwohner). Dort erhalten Sie auch eine Beratung.
Für die Antragstellung gibt es zwei Möglichkeiten:
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nur um ein Formular handelt und mit dem Ausfüllen und Absenden noch kein rechtskräftiger Antrag gestellt wird. Im Anschluss an die Übermittlung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit den Kontaktdaten der Behörde, an die Sie sich bitte zur eigentlichen Antragstellung wenden. Sie müssen dort einen Termin zur persönlichen Vorsprache vereinbaren, bei dem Sie alle erforderlichen Dokumente im Original vorlegen und eine Reihe von Erklärungen abgeben müssen.
Dieses Onlineformular dient der optimalen Vorbereitung Ihrer persönlichen Vorsprache.
Vorsicht: Im Internet gibt es Firmen (Drittanbieter), die dafür Geld verlangen. Bezahlen Sie nichts für diesen Service!
Ehrlichkeit ist Pflicht
Sie müssen bei Ihrem Antrag absolut ehrlich sein.
Sie können für 10 Jahre nicht eingebürgert werden, wenn Sie
bei Ihrem Antrag lügen.
falsche Informationen angeben.
wichtige Informationen weglassen.
jemanden bestechen oder bedrohen, um den deutschen Pass zu bekommen.
4. Wie geht es nach der Antragstellung weiter?
Nachdem Sie Ihren Antrag persönlich gestellt haben passiert Folgendes:
Warten auf Beginn der Bearbeitung
Sobald die Bearbeitung des Einbürgerungsantrags aufgenommen wird, erhalten Sie sofort eine gesonderte schriftliche Mitteilung.
Urkunde abholen
Wenn alle Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen, erhalten Sie bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes Ihre Einbürgerungsurkunde. Ab diesem Moment sind Sie deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger.
5. Aktuelle Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung
Die aktuelle Wartezeit bis zum Beginn der Bearbeitung beträgt derzeit ca. 24 Monate.
Die derzeitige Wartezeit ist eine direkte Folge der eingetretenen, rechtlichen Änderungen, welche den Prüfungsaufwand deutlich erhöht und die Bearbeitungszeit erheblich verlängert haben.
Die Anträge werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der Gleichbehandlung keine individuellen Verfahren vorziehen können.
Uns ist bewusst, dass die lange Wartezeit für Sie eine Belastung darstellt. Leider lässt sich diese auf Grund der beschriebenen Umstände derzeit nicht verkürzen.
Wir können keine Auskunft zum Bearbeitungsstand geben. Bitte senden Sie keine Anfragen, Beschwerden oder Mahnungen.
Sie können eine Bestätigung Ihrer Einbürgerung beantragen. Eine Kopie bzw. Zweitausfertigung der Urkunde ist nicht möglich. Bearbeitungsgebühr: 51,00 €
Wir benötigen von Ihnen:
Ausgefüllten Antrag auf Ausstellung einer Einbürgerungsbestätigung