Verlust bei Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit

Wichtige Information

Aufgrund von internen Veranstaltungen finden am 20.08.2026 und 27.08.2026 keine Telefonische Sprechzeiten statt.

Zusätzlich ist die Behörde am 20.08.2026 für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass keine persönlichen Vorsprachen erfolgen können. Sollten Sie Unterlagen bei der Behörde abgeben wollen, nutzen Sie bitte hierzu den Fristenbriefkasten am Kollegienhaus (Luisenplatz 2 - rechts vom Hessen-Löwen).

Nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform am 27. Juni 2024 ist es für Deutsche möglich, eine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag zu erwerben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Der einschlägige § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz wurde gestrichen.    

Ein deutscher Reisepass liegt auf weißem Untergrund.

Jeder Antragserwerb vor dem 27. Juni 2024 führte zum automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erwerbs und nicht der Antragstellung. Welche Dokumente Sie benötigen, um eine andere Staatsangehörigkeit zu erlangen, müssen Sie bei den dortigen Behörden erfragen. In Deutschland sind Sie lediglich verpflichtet, die zuständige Meldebehörde zu gegebener Zeit über den erfolgten Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu unterrichten. 

Kontakt

Servicebüro Einbürgerung

Standort Darmstadt

Bitte lesen Sie vorab die FAQs! Sie finden sie am Ende dieser Webseite.

Telefonische Sprechzeiten: Montag und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten: Das Servicebüro Einbürgerung ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet.

Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in 64283 Darmstadt an.

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