Verlust bei Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit

Nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform am 27. Juni 2024 ist es für Deutsche möglich, eine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag zu erwerben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Der einschlägige § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz wurde gestrichen.    

Ein deutscher Reisepass liegt auf weißem Untergrund.

Jeder Antragserwerb vor dem 27. Juni 2024 führte zum automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erwerbs und nicht der Antragstellung. Welche Dokumente Sie benötigen, um eine andere Staatsangehörigkeit zu erlangen, müssen Sie bei den dortigen Behörden erfragen. In Deutschland sind Sie lediglich verpflichtet, die zuständige Meldebehörde zu gegebener Zeit über den erfolgten Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu unterrichten. 

Wichtiger Hinweis !

Am Dienstag, dem 10.03.2026, findet die Personalversammlung des Regierungspräsidiums Darmstadt statt.

Die Servicestelle ist daher an diesem Tag für Besucherinnen und Besucher geschlossen.

An der Pforte können keine Unterlagen abgegeben werden. 

Kontakt

Servicebüro Einbürgerung

Standort Darmstadt

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Persönliche Sprechzeiten: Das Servicebüro Einbürgerung ist Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr geöffnet.

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