Verlust bei Antragserwerb einer anderen Staatsangehörigkeit

Nach Inkrafttreten der Staatsangehörigkeitsreform am 27. Juni 2024 ist es für Deutsche möglich, eine andere Staatsangehörigkeit auf Antrag zu erwerben, ohne die deutsche Staatsangehörigkeit zu verlieren. Der einschlägige § 25 Staatsangehörigkeitsgesetz wurde gestrichen.    

Ein deutscher Reisepass liegt auf weißem Untergrund.

Jeder Antragserwerb vor dem 27. Juni 2024 führte zum automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erwerbs und nicht der Antragstellung. Welche Dokumente Sie benötigen, um eine andere Staatsangehörigkeit zu erlangen, müssen Sie bei den dortigen Behörden erfragen. In Deutschland sind Sie lediglich verpflichtet, die zuständige Meldebehörde zu gegebener Zeit über den erfolgten Erwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit zu unterrichten. 

Kontakt

Servicestelle Staatsangehörigkeit

Standort Darmstadt

Tel. +49 (6151) 12 5341 (in dringenden Fällen)

Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund des hohen Telefonaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist. Das Servicebüro kann nur allgemeine Auskünfte geben.

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Bitte melden Sie sich an der Pforte im Wilhelminenhaus in der Wilhelminenstraße 1-3 in Darmstadt an.

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