Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit
Man kann auf seine deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn man neben der deutschen mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären und muss genehmigt werden. Nicht möglich ist dies z.B. Beamten, Richtern oder Soldaten, auch bei Wehrpflichtigen wird die Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt erst mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde ein.
Für den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:
- eine schriftliche Erklärung mit beglaubigter Unterschrift, dass Sie den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen
- eine beglaubigte Kopie Ihres deutschen Personalausweises oder Ihres deutschen Passes
- eine beglaubigte Kopie Ihres ausländischen Passes
- einen Nachweis über Ihre derzeitige berufliche oder schulische Tätigkeit (z. B. Arbeitgeberbescheinigung oder Schulbescheinigung)
Die Unterlagen senden Sie bitte auf dem Postweg an:
Regierungspräsidium Darmstadt
Dezernat II 21 - Einbürgerung
Wilhelminenstr. 1-3
64283 Darmstadt
eine Antragstellung per E-Mail ist leider nicht ausreichend.