Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit
Man kann auf seine deutsche Staatsangehörigkeit verzichten, wenn man neben der deutschen mindestens eine weitere Staatsangehörigkeiten besitzt. Der Verzicht ist schriftlich zu erklären und muss genehmigt werden. Nicht möglich ist dies z.B. Beamten, Richtern oder Soldaten, auch bei Wehrpflichtigen wird die Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit tritt erst ein mit der Aushändigung der Verzichtsurkunde.
Der Verzicht ist gebührenfrei.