Der Betriebsarzt hat den Unternehmer in allen Fragen des medizinischen Arbeitsschutzes zu beraten, die Beschäftigten zu untersuchen, die Arbeitsplätze zu begehen und dem Unternehmer die dabei festgestellten Mängel und Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen.
Näheres zur Tätigkeit der Betriebsärzte ist im Arbeitssicherheitsgesetz und in der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift zwei „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. In größeren Betrieben sind die Betriebsärzte Angestellte des Unternehmers und in Klein- und Mittelbetrieben Angehörige eines überbetrieblichen arbeitsmedizinischen Dienstes oder niedergelassene Betriebsärzte.
Für die Durchführung bestimmter arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nach der Strahlenschutzverordnung und der Druckluftverordnung hat sich der Betriebsarzt beim Landesgewerbearzt zu ermächtigen. Das Antragsformular kann heruntergeladen werden (siehe Downloads).