Für die Durchführung des Arzneimittelrechts ist in Hessen das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege zuständig.
Bei Kombinationsprodukten aus Arzneimittel und Medizinprodukt ist die hauptsächliche Wirkungsweise dafür ausschlaggebend, ob das Produkt entweder dem Arzneimittel- oder dem Medizinprodukterecht unterliegt.
Dem Fachzentrum obliegen keine Zuständigkeiten nach dem Arzneimittelrecht.