Unter den Begriff „Medizinprodukte“ fallen neben Pflaster, Tupfer und Skalpell alle in der Humanmedizin benötigten Geräte und Hilfsmittel, die zur Anwendung in und am Menschen eingesetzt werden. Das sachgerechte Inverkehrbringen sowie die sichere Anwendung von Medizinprodukten werden durch das Medizinproduktegesetz geregelt (zum Beispiel CE-Kennzeichen für Medizinprodukte).
Zum Patientenschutz sind ergänzende Regelungen einzuhalten, die dem sicheren Einsatz von Medizintechnik im Alltag unter anderem in Krankenhäusern und ärztlichen Praxen dienen. Um dem Anspruch eines einheitlichen hohen Schutzniveaus gerecht zu werden, wurden von der Europäischen Union Richtlinien erlassen, die das Inverkehrbringen und den sicheren Betrieb von Medizinprodukten gewährleisten. Dabei müssen die Medizinprodukte die in den Richtlinien festgelegten grundlegenden Anforderungen erfüllen. Zur näheren Erläuterung werden unter den Downloads einige Flyer zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung angeboten.
Die Gewährleistung der sicheren Konstruktion, der einwandfreien Leistung und Wirksamkeit eines Medizinproduktes ist die Verpflichtung des Herstellers. Für den sicheren und mängelfreien Betrieb ist der jeweilige Betreiber eines Medizinproduktes verantwortlich.