männliche Hände öffnen ein Pflaster

Medizinprodukte

Die moderne Medizintechnik ist eine der tragenden Säulen unseres Gesundheitssystems. Sie ist ein Garant für die hohe Lebenserwartung in unserer Gesellschaft und erhöht die Lebensqualität der Menschen. Jeder kann damit konfrontiert werden, dass die persönliche Gesundheit oder die Gesundheit eines nahen Angehörigen von der sicheren und zuverlässigen Funktion eines Medizinproduktes abhängig wird.

Unter den Begriff „Medizinprodukte“ fallen neben Pflaster, Tupfer und Skalpell alle in der Humanmedizin benötigten Geräte und Hilfsmittel, die zur Anwendung in und am Menschen eingesetzt werden. Das sachgerechte Inverkehrbringen sowie die sichere Anwendung von Medizinprodukten werden durch das Medizinproduktegesetz geregelt (zum Beispiel CE-Kennzeichen für Medizinprodukte).

Zum Patientenschutz sind ergänzende Regelungen einzuhalten, die dem sicheren Einsatz von Medizintechnik im Alltag unter anderem in Krankenhäusern und ärztlichen Praxen dienen. Um dem Anspruch eines einheitlichen hohen Schutzniveaus gerecht zu werden, wurden von der Europäischen Union Richtlinien erlassen, die das Inverkehrbringen und den sicheren Betrieb von Medizinprodukten gewährleisten. Dabei müssen die Medizinprodukte die in den Richtlinien festgelegten grundlegenden Anforderungen erfüllen. Zur näheren Erläuterung werden unter den Downloads einige Flyer zur Medizinprodukte-Betreiberverordnung angeboten.

Die Gewährleistung der sicheren Konstruktion, der einwandfreien Leistung und Wirksamkeit eines Medizinproduktes ist die Verpflichtung des Herstellers. Für den sicheren und mängelfreien Betrieb ist der jeweilige Betreiber eines Medizinproduktes verantwortlich.

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Die Aufbereitung von keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren durchzuführen. Hierbei muss der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet sein und die Sicherheit und die Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten darf nicht gefährdet werden.

Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ aus dem Jahr 2012 beachtet wird.

Diejenigen, die für andere Medizinprodukte aufbereiten, haben dies über das internetbasierte Informationssystem beim Deutschen Institut für Medizinische Information und Dokumentation (DIMDI) anzuzeigen. Sie unterliegen, soweit sie ihren Sitz in Hessen haben, der Überwachung durch das Fachzentrum.

Um einen sicheren Betrieb von Medizinprodukten zu gewährleisten, sind von den Betreibern verschiedene Kontrollen durchzuführen. Zu diesen gehört neben den sicherheitstechnischen und messtechnischen Kontrollen auch die mikrobiologische Überwachung von Betriebswasser, welches beispielsweise in Dentaleinheiten genutzt wird.

Zusätzlich sind unter Berücksichtigung der Herstellerangaben Wartungsintervalle einzuhalten und notwendige Instandhaltungsmaßnahmen durch sachkundige Personen durchzuführen. Für bestimmte Medizinprodukte sind Medizinproduktebücher bzw. ein Bestandverzeichnis zu führen, in welchem solche Maßnahmen vermerkt werden.

Bei Gesundheitseinrichtungen mit mehr als 20 Beschäftigten ist zudem ein Beauftragter für Medizinproduktesicherheit zu benennen und die Kontaktmöglichkeiten sind zu veröffentlichen.

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