Die Aufbereitung von keimarm oder steril zur Anwendung kommenden Medizinprodukten ist unter Berücksichtigung der Angaben des Herstellers mit geeigneten validierten Verfahren durchzuführen. Hierbei muss der Erfolg dieser Verfahren nachvollziehbar gewährleistet sein und die Sicherheit und die Gesundheit von Patienten, Anwendern oder Dritten darf nicht gefährdet werden.
Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird vermutet, wenn die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert-Koch-Institut und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ aus dem Jahr 2012 beachtet wird.
Diejenigen, die für andere Medizinprodukte aufbereiten, haben dies über das internetbasierte Informationssystem beim Deutschen Institut für Medizinische Information und Dokumentation (DIMDI) anzuzeigen. Sie unterliegen, soweit sie ihren Sitz in Hessen haben, der Überwachung durch das Fachzentrum.