Der Umgang mit Asbest ist wegen seiner krebserzeugenden Eigenschaften verboten. Erlaubt sind lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (sogenannte ASI-Arbeiten). Diese Arbeiten dürfen nur von qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden und sind spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hessen sind dies - je nach Örtlichkeit - die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen oder Kassel.
Die Anzeigen erfolgen aufgrund der Technischen Regel Gefahrstoffe (TRGS) 519. Zielgruppe der TRGS 519 sind in der Regel Handwerker, Bauunternehmen, Entsorgungs- und Asbestsanierungsbetriebe.
Dagegen regelt die TRGS 517 Anforderungen an Tätigkeiten mit potentiell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen. Zielgruppe der TRGS 517 sind in der Regel die Industrie, verarbeitendes Gewerbe sowie Hersteller von mineralischen Produkten (z.B. Talkum, Quarzsand).
Formulare für die jeweiligen Anzeigen finden Sie hier: