Der Umgang mit Asbest ist wegen seiner krebserzeugenden Eigenschaften verboten. Erlaubt sind lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (sogenannte ASI-Arbeiten). Diese Arbeiten dürfen nur von qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden und sind spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. In Hessen sind dies - je nach Örtlichkeit - die Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen oder Kassel. Formulare für die Anzeigen sind im Downloadbereich zu finden.
Informationen zur Zulassung von Fachbetrieben für Tätigkeiten mit Asbest im Bereich hohen Risikos, zur Anerkennung von Asbest-Sachkundelehrgängen sowie der Anwendung „emissionsarmer Verfahren“ sind auf der Homepage des hierfür zuständigen Regierungspräsidiums Kassel zu finden (s. Links).