Der Umgang mit Asbest ist wegen seiner krebserzeugenden Eigenschaften verboten. Erlaubt sind lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (sogenannte ASI-Arbeiten). Diese Arbeiten dürfen nur von qualifizierten Fachfirmen ausgeführt werden und sind spätestens sieben Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.
![sachkundiges Personal sowie Schutzausrüstung sind Voraussetzung für Asbestarbeiten 2 Personen in Schutzkleidung auf einer Hebebühne entfernen asbesthaltige Dachplatten](/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/styles/crop_image_style_16_9_xs/public/2022-03/entfernen-asbesthaltige-substanz_1055723846-andre-quinoushutterstock_1000-667.jpg?itok=DCDT9H0Q)
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TRGS 519 Anlage 1.5 (Ausgabe: März 2014)
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