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  3. Arbeitsschutz
  4. Baustellensicherheit
Das unzureichende Baugerüst birgt eine hohe Unfallgefahr
© RP Darmstadt

Arbeitsschutz

Baustellensicherheit

Kostengerecht, sicher und verantwortlich bauen - Arbeitsschutz auf Baustellen ist ein tragendes Element.

2 Personen in Schutzkleidung auf einer Hebebühne entfernen asbesthaltige Dachplatten
© andre quinou / Shutterstock

Baustellensicherheit

Asbestsanierung

Die Herstellung von asbesthaltigen Produkten sowie der Umgang damit sind seit vielen Jahren verboten. Erlaubt sind lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Holzpflöcke auf einer Wiese stecken ein Grundstück ab, Bagger im Hintergrund
© Marima / Adobe Stock

Baustellensicherheit

Bauvorankündigung

Um den Arbeitsschutz auf Baustellen überwachen zu können, sind größere Bauvorhaben vor Beginn der Arbeiten mittels Bauvorankündigungen anzuzeigen.

Ausgehobenes Erdreich, in der Grube eine sehr große, verwitterte Bombe
© Kampfmittelräumdienst / RPDA

Baustellensicherheit

Kampfmittelräumung

Bei Baumaßnahmen kann es vorkommen, dass kampfmittelverdächtige Gegenstände freigelegt werden. Kampfmittel oder munitionsverdächtige Gegenstände dürfen niemals bewegt oder aufgenommen werden.

marode Halle gefüllt mit Abfall und Schrott
© 652234 / Pixabay

Baustellensicherheit

Sanierung

Im Zusammenhang mit Baustellen können Sanierungen in Form von Altlasten-, Asbest-, Brandschaden- oder Schadstoffsanierungen erforderlich sein.

Kontakt

icon_kontakt

Servicestelle Baustellen und Baugewerbe

Telefon

+49 611 3309 2545

E-Mail

arbeitsschutz@rpda.hessen.de

Fax

+49 611 327648655

Schlagworte zum Thema

Arbeitsschutz
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