Holzpflöcke auf einer Wiese stecken ein Grundstück ab, Bagger im Hintergrund

Bauvorankündigung

Um den Arbeitsschutz auf Baustellen überwachen zu können, sind größere Bauvorhaben vor Beginn der Arbeiten mittels Bauvorankündigungen anzuzeigen.

Um größere Bauvorhaben handelt es sich, sofern

  • die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden

    oder
  • der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.

Die Bauvorankündigung ist mindestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle zu übermitteln (Paragraph 2 Abs. 2 Baustellenverordnung). Bei erheblichen Änderungen ist die Vorankündigung anzupassen.

Um eine sichere Bauausführung zu gewährleisten, müssen für die jeweiligen Gewerke von den zuständigen Arbeitgeberinnen oder Arbeitgebern Gefährdungsbeurteilungen erstellt werden.

Die sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen sind konsequent umzusetzen. Eine gute Koordination der Bauarbeiten und der notwendigen Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist der Schlüssel für eine sichere Ausführung des Bauvorhabens.

Doch nicht nur die Sicherheit profitiert von einer guten Koordination der Arbeiten.

Auf einer gut organisierten Baustelle darf man auch eine hohe Arbeitszufriedenheit und eine gute Qualität der geleisteten Arbeit erwarten. Jede Planerin und jeder Planer weiß, dass dies entscheidende Faktoren für eine termingerechte und kostengünstige Ausführung des Bauvorhabens sind.

Dementsprechend fordert die Baustellenverordnung die Bestellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren sowie die Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan) - und dies nicht erst in der Ausführungsphase, sondern bereits in der Planungsphase eines Bauvorhabens. Weitere wichtige Anforderungen der Baustellenverordnung sind die Baustellenvorankündigung und die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten, die am Gebäude erforderlich werden (zum Beispiel Wartungs- und Reinigungsarbeiten). Die Notwendigkeit der Umsetzung dieser Bestimmungen richtet sich nach Art und Größe des Bauvorhabens.

Neben der Baustellenverordnung enthalten auch das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstättenverordnung und das Regelwerk der Bau-Berufsgenossenschaft wichtige Vorgaben für Bauherrinnen und Bauherren, Planerinnen und Planer sowie ausführende Unternehmen, die der Baustellensicherheit dienen.

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