Hand drückt im Aufzug auf den fünften Stock

Aufzüge

Aufzüge sind überwachungsbedürftige Anlagen im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Dazu zählen:

  • Personen- und Lastenaufzüge
  • Bestimmte Maschinen zum Heben von Personen mit einer Arbeitshöhe von mehr als drei Metern
  • Personenumlaufaufzüge (Paternoster)
  • Bauaufzüge mit Personenbeförderung
  • Mühlen-Bremsfahrstühle

Aufzüge müssen regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Darmstadt

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Darmstadt,
Landkreise Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Groß-Gerau, Offenbach, Odenwald

zentrale Zuständigkeit für:
NiSG, NiSV, Fahrpersonalrecht, Sprengstoffrecht

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Frankfurt

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Frankfurt am Main, Main-Kinzig-Kreis, Stadt Offenbach am Main, Wetteraukreis

zentrale Zuständigkeit für:
Produkt- und Chemikaliensicherheit, Kündigungsverfahren

Kontakt

Servicestelle Arbeitsschutz

Standort Wiesbaden

Fax

+49 611 327648655

Zuständigkeitsbereich
Stadt Wiesbaden, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Rheingau-Taunus-Kreis

zentrale Zuständigkeit für:
Baubetriebe und Baustellen, Gesundheitseinrichtungen, Medizinprodukterecht

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