Dazu zählen:
- Personen- und Lastenaufzüge
- Bestimmte Maschinen zum Heben von Personen mit einer Arbeitshöhe von mehr als drei Metern
- Personenumlaufaufzüge (Paternoster)
- Bauaufzüge mit Personenbeförderung
- Mühlen-Bremsfahrstühle
Aufzüge müssen regelmäßig durch zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) geprüft werden.