Die Stiftung ist eine nicht rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und wird beim Regierungspräsidium Darmstadt verwaltet. Dies wurde vom Großherzoglichen Regierungsrat Georg Ludwig May in seinem Testament vom 6. Dezember 1807 bestimmt (ursprünglich Großherzogtum Hessen – Rechtsnachfolger Land Hessen).
Die Stiftungszwecke können bis auf eine Ausnahme nicht mehr erfüllt werden. Nach Vorgabe des Testaments sollen die „bedürftigen Haus-Armen“ der Stadt Darmstadt eine Zuwendung erhalten. Zudem müssen die bedürftigen Bürger der evangelischen Konfession angehören.
Die formlosen Anträge können von mildtätigen oder kirchlichen Einrichtungen gestellt werden.