Voraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums
- Die Bewerberin oder der Bewerber muss im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau geboren sein (Übersicht Gebietszuordnung).
- Die zum Studium berechtigende Prüfung wurde mindestens mit der Note 2,7 abgeschlossen.
- Die Immatrikulation an einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule, Fach- oder Kunsthochschule im Inland, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz muss nachgewiesen sein.
- Die Bewerberin oder der Bewerber hat zu Beginn des erst geförderten Studiums das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, zu Beginn eines Masterstudiums das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Ein freier Stipendienplatz muss nach den Kriterien gemäß Ziffer III Nummer 6 der Zuwendungsrichtlinie verfügbar sein.
- Der Student erbringt pro Semester eine besondere Studienleistung nach Ziffer III Nummer 4 der Zuwendungsrichtlinie.
Ausschlusskriterien
Nicht gefördert werden duale Studiengänge, Zweitstudiengänge, Teilzeitstudiengänge, Fernstudiengänge, Studienabschlussphasen oder Promotionsstudiengänge.
Ein weiteres Ausschlusskriterium liegt vor, wenn die Bewerberin oder der Bewerber bereits mit einem Stipendium gefördert wird oder über ein eigenes Einkommen, das den steuerfreien Grundbetrag nach § 32a Absatz 1 Nummer 1 Einkommensteuergesetz (EStG) um mehr als 2000 Euro übersteigt.
Bewerbungsverfahren für ein Stipendium des Nassauischen Zentralstudienfonds
In der Regel finden zweimal jährlich Vergabeverfahren statt. Dazu steht in den Bewerbungsphasen vom 1. Februar bis 1. März und vom 15. September bis 15. Oktober ein Bewerbungsformular online auf der Website des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Verfügung.
Eine Bewerbung ist unter den oben angeführten Voraussetzungen zu jedem Zeitpunkt eines Erststudiums möglich. Die Bewerbung für ein Stipendium für ein Masterstudium ist im Laufe des 1. Semesters des Masterstudiums einzureichen und muss sich unmittelbar an ein bereits vom Nassauischen Zentralstudienfonds gefördertes Erststudium anschließen.
Bitte füllen Sie das Formular digital aus und senden es per Post
- bis spätestens 1. März für das jeweilige Sommersemester
- bis spätestens 15. Oktober für das jeweilige Wintersemester
mit folgenden Anlagen:
- Geburtsurkunde
- Abschlusszeugnis der Schule und gegebenenfalls der Berufsausbildung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Auszug aus der Prüfungs-/Studienordnung, aus der die Regelstudienzeit Ihres Studienhauptfachs hervorgeht
- tabellarischer Lebenslauf
- aktueller Lohn- oder Einkommensteuerbescheid
- optional Nachweise für einen Vergabebonus bei wirtschaftlich besonders schwierigen Einkommensverhältnissen (zum Beispiel BAföG-Bescheid oder Zuwendungsbescheid ALG II nach SGB II, beziehungsweise laufende Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII).
an unten stehende Postadresse.