2. Schritt
Sollten Sie für ein Stipendium in Frage kommen, teilen wir Ihnen eine Vorgangsnummer mit und fordern die nachstehenden Unterlagen von Ihnen an
- Geburtsurkunde
- Abschlusszeugnis der Schule, Hochschule (Bachelor) und gegebenenfalls der Berufsausbildung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis Regelstudienzeit
- tabellarischer Lebenslauf
- optional Nachweise für einen Vergabebonus bei wirtschaftlich besonders schwierigen Einkommensverhältnissen (zum Beispiel BAföG-Bescheid oder Zuwendungsbescheid ALG II nach SGB II, bzw. laufende Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII).
Als Anlage zu unserer Benachrichtigung erhalten Sie einen Fragebogen, der digital auszufüllen und zusammen mit den Unterlagen per Post an den Nassauischen Zentralstudienfonds
Nassauischer Zentralstudienfonds
beim Regierungspräsidium Darmstadt
Luisenplatz 2
64283 Darmstadt
zu senden ist.
Für die Rücksendung der Unterlagen haben Sie circa drei Wochen Zeit, das jeweilige Fristende wird Ihnen mit der Benachrichtigung mitgeteilt.
3. Schritt
Unter allen fristgerecht vorgelegten gültigen Bewerbungen wird zeitnah eine Rangfolge ermittelt. Die Vergabe erfolgt nach Punkt sechs der Zuwendungsrichtlinien des NZF. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie entsprechend Ihrer Position in dieser Rangfolge eine schriftliche Benachrichtigung des NZF.
4. Schritt
Haben Sie eine Förderzusage erhalten, beachten Sie bitte, dass für die Auszahlung des Stipendiums der Nachweis einer im jeweiligen Semester erbrachten Sonderleistung erforderlich ist. Die Sonderleistung ist im Rahmen des gewählten Studienganges zusätzlich und über die gemäß Studienordnung ohnehin zu fertigenden Arbeiten hinausgehend, zu erbringen. Ein Muster für die Bescheinigung einer Sonderleistung finden Sie als Download. Die Bescheinigung muss auf einem Originalbriefkopf Ihrer Universität ausgestellt sein.
Den Nachweis über die erbrachte Sonderleistung legen Sie bitte zusammen mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung jeweils
- bis spätestens 1. April für das absolvierte Wintersemester
- bis spätestens 1. Oktober für das absolvierte Sommersemester
auf dem Postweg hier vor.
Eine Eingangsbestätigung dazu erfolgt nicht.
Wenn diese Unterlagen den formalen und inhaltlichen Erfordernissen entsprechen, wird das Stipendium von 1000 Euro bis Ende April beziehungsweise Ende Oktober für das zurückliegende Semester auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.