Haben Sie eine Förderzusage erhalten, beachten Sie bitte, dass für die Auszahlung des Stipendiums der Nachweis einer im jeweiligen Semester erbrachten Sonderleistung erforderlich ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Besuch einer zusätzlichen Vorlesungsreihe zur Vertiefung des Studiums oder eine zusätzliche Hausarbeit handeln. Die Sonderleistung ist im Rahmen des gewählten Studienganges zusätzlich und über die gemäß Studienordnung ohnehin zu fertigenden Arbeiten hinausgehend zu erbringen.
Näheres hierzu wird in dem Bewilligungsbescheid ausgeführt.
Ein Muster für die Bescheinigung einer Sonderleistung finden Sie als Download. Die Bescheinigung muss auf einem Originalbriefkopf Ihrer Universität ausgestellt sein.
Den Nachweis über die erbrachte Sonderleistung senden Sie bitte zusammen mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung jeweils
- bis spätestens 1. April für das absolvierte Wintersemester
- bis spätestens 1. Oktober für das absolvierte Sommersemester
an unten stehende E-Mail-Adresse. Eine Eingangsbestätigung dazu erfolgt nicht.