Eine Stiftung im Rechtssinne ist eine rechtsfähige Organisation, die die Aufgabe hat, mit Hilfe eines ihr gewidmeten Vermögens einen festgelegten Stiftungszweck dauernd zu verfolgen.
Wesentliche Elemente sind:
- Stiftungszweck
- Stiftungsvermögen
- Stiftungsorganisation.
Bei der Errichtung einer Stiftung berät Sie die Stiftungsaufsicht des Regierungspräsidiums Darmstadt, Dezernat I 13, gerne und ist Ihnen auch im Vorfeld gerade im Hinblick auf die Regelungen in der Satzung gerne behilflich.
Nähere Informationen zur Errichtung einer Stiftung finden Sie unter der Rubrik „Stiftungserrichtung“.
Hier haben wir für Sie auch ein Merkblatt zum Anerkennungsverfahren, einen Vordruck zum Stiftungsgeschäft und Mustersatzungen hinterlegt.
Die Vorteile einer Stiftung sind:
- Das Vermögen einer Stiftung bleibt erhalten und ist damit das ideale Instrument, um das eigene gemeinnützige Engagement ohne zeitliche Limitierung verfolgen zu können. Der Stifter kann mit der Gründung einer eigenen Stiftung sein Lebenswerk sichern und bewahren.
- Übertragung des Vermögens auf eine gemeinnützige Stiftung unterliegt weder der Schenkungs- noch der Erbschaftssteuer (Vermögenswerte werden durch die Übertragung nicht geschmälert),
- Befreiung von der Körperschaftssteuer bei gemeinnützigen Stiftungen,
- Vielfältige Spendenabzugsmöglichkeiten.