Prüfung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 und 2 BauGB prüft das Regierungspräsidium (RP) als Obere Landesplanungsbehörde für alle 184 Städte und Gemeinden in der Planungsregion Südhessen, ob ihre Bauleitpläne gemäß § 1 Absatz 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung angepasst sind. Die Ziele der Raumordnung sind hierfür im Landesentwicklungsplan für das Land Hessen sowie im Regionalplan Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplan festgelegt und zu finden.