Landkarte, auf der mit drei bunten Stecknadeln bestimmte Stellen markiert sind

Neuaufstellung

Derzeit befindet sich der Regionalplan Südhessen und Regionale Flächennutzungsplan für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main im Verfahren der Neuaufstellung. Bis dieser Plan rechtskräftig wird, behält der aktuell geltende Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 seine Gültigkeit.

Wissenswertes

Regionalpläne müssen regelmäßig neu aufgestellt werden, um sich den ver­änderten Verhältnissen anzupassen. Die Steuerungswirkung des Plans wird dadurch regelmäßig überdacht und aktualisiert.

In der Planungshierarchie der Raumordnung stellt der Regionalplan das Bin­deglied zwischen dem hessenweit gültigen Landesentwicklungsplan (LEP) und den kommunalen Bauleitplanungen der Städte und Gemeinden dar. Der Regionalplan legt Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest und setzt damit die aus dem LEP abgeleiteten Vorgaben für die Planungsregion um.

Als überörtliches, fachübergreifendes Planwerk mit einem Planungsmaßstab von 1:100.000 hat der Regionalplan das Ziel, raumbedeutsame, überörtliche Sachverhalte zu steuern. Er steuert die Siedlungsentwicklung, die Verkehrsinfrastruktur und die Sicherung des Freiraums.

Der Regionalplan stellt allgemein die Größe und Lage möglicher räumlicher Entwicklungen dar, ist dabei aber nicht grundstücksbezogen oder parzellenscharf.

Für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main übernimmt der Regionalplan der Planungsregion Südhessen zugleich die Funktion eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes nach § 204 Baugesetzbuch (BauGB). Er enthält neben den regionalplanerischen Festlegungen nach § 5 Absatz 4 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) auch die flächennutzungsplanbezogenen Darstellungen nach § 5 BauGB. Regionalplan und Flächennutzungsplan sind somit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main zu einem gemeinsamen Planwerk zusammengefasst. Dabei ist der Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main der zentrale Teil der Planungsregion Südhessen. Der Regionale Flächennutzungsplan wird vom Regionalverband FrankfurtRheinMain in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt gemäß § 8 Abs. 1 Metropolgesetz (MetropolG) erarbeitet.

 

Das Regierungspräsidium als obere Landesplanungsbehörde ist Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen. Das Regierungspräsidium erarbeitet die Entwürfe für den Regionalplan und die Beschlussvorlagen für die Regionalversammlung.

Die Regionalversammlung Südhessen ist Trägerin der Regionalplanung für die Planungsregion Südhessen. Eine ihrer wichtigsten Aufgaben ist die Beschlussfassung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung des Regionalplans.

Das Hessische Landesplanungsgesetz sieht vor, dass Regionalpläne innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten den veränderten Verhältnissen anzupassen sind. Deshalb hat die Regionalversammlung Südhessen am 23. September 2016 den Beschluss zur Neuaufstellung gefasst. Der Prozess einer Neuaufstellung umfasst viele ein­zelne Schritte und erstreckt sich über mehrere Jahre, da bei der Aufstellung die vielfältigen, oft widerstreitenden Nutzungsansprüche und Raumfunktionen (zum Beispiel Siedlungsentwicklung, Durchlüftung von Siedlungen, Naturschutz, Hochwasserschutz, Verkehr) gegeneinander und untereinander abzuwägen sowie planerisch auszugleichen sind.

Zeitplan - Ein Ausblick

Aktueller Stand der Planung

Das Regierungspräsidium Darmstadt erarbeitete zusammen mit dem Regionalverband FrankfurtRheinMain den Entwurf/Vorentwurf des neuen Regionalplans Südhessen und Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main. Die ersten Beratungen der Regionalversammlung Südhessen zum Entwurf/Vorentwurf 2024 fanden im Februar und März 2024 statt. Die Beschlüsse zur ersten Offenlage/Frühzeitigen Beteiligung durch die Regionalversammlung Südhessen bzw. durch die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain sind zurzeit nicht terminiert.

Den gesamten Sitzungskalender 2024 der Regionalversammlung Südhessen (Drs. X / 102) und die Beschlussvorlage mit den Unterlagen zu den ersten Beratungen im Februar und März 2024 (Drs. X / 119) finden Sie im Gremienportal. 

Im Rahmen der ersten Offenlage werden alle Träger öffentlicher Belange beteiligt und erhalten die Möglichkeit, zu der Planung Stellung zu nehmen. Auch Bürgerinnen und Bürger können sich dann mit dem Planwerk be­fassen und ihre Anregungen für die künftige Entwicklung der Region Südhessen mitteilen. Die Anregungen können über verschiedene Medien insbesondere auch über ein Beteiligungsportal online abgegeben werden.

Das Regierungspräsidium Darmstadt als obere Landesplanungsbehörde wertet die eingegangenen Stellungnah­men dahingehend aus, welche Themen darin jeweils angesprochen werden und welche Änderung am Regionalplanentwurf die Stellungnehmenden damit errei­chen möchten. Die Stellungnahmen werden anschließend aus fachlicher Sicht beurteilt und ein Vorschlag erarbeitet, wie mit ihnen umgegangen werden soll­te, das heißt, ob die damit verfolgte Intention befürwortet oder abgelehnt wird. Über den Beschlussvorschlag der oberen Landesplanungsbehörde wird dann in den Gremien der Regionalversammlung Südhessen beraten und beschlossen. 

 

 

Meilensteine - Ein Rückblick

Meilensteine

Die Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans ist ein mehrjähriger Prozess.

Die Regionalversammlung Südhessen (RVS) hat am 23. September 2016 die Neuaufstellung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans beschlossen und die obere Landesplanungsbehörde als Geschäftsstelle der Regionalversammlung beauftragt, mit den vorbereitenden Arbeiten zur Neuaufstellung des Plans zu beginnen.

Erster Schritt der vorbereitenden Arbeiten war eine Befragung der Städte und Gemeinden, deren Ergebnisse die RVS am 15. Juni 2018 zur Kenntnis genommen hat (Drucksache Nummer IX / 66.0).

Die informelle Studie wurde durch das Büro Albert Speer & Partner im Auftrag der Regionalversammlung Südhessen in den Jahren 2018 und 2019 erarbeitet. Sie ist Grundlage für die Auseinandersetzung mit der Frage, wo und in welchem Maße die Region in den kommenden Jahren wachsen soll.

Als weiterer Arbeitsschritt erfolgte die Evaluierung des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2010. Rechtsgrundlage für die Evaluierung ist § 5 Absatz 2 Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG).

Die Festlegungen des RPS/RegFNP 2010 waren demnach zu überprüfen und darauffolgend Schlussfolgerungen für den neuen Planentwurf zu ziehen.

Im September 2019 wurde das Regionale Entwicklungskonzept (REK) von der Regionalversammlung Südhessen zur Kenntnis genommen.

Nach Prüfung und Bewertung der Inhalte und Vorschläge hat die Regionalversammlung Südhessen am 13. Dezember 2019 Kriterien beschlossen, anhand derer das Regierungspräsidium Darmstadt ein Aktualisiertes Plankonzept (APK 1.0) erarbeiten sollte. Das APK 1.0 hatte zum Ziel die im REK identifizierten Flächenpotenziale unter Anwendung flächenschonender, naturschutzfachlicher und infrastruktureller Restriktionen weiterzuentwickeln.

Die Vorlage „Aktualisiertes Plankonzept (APK) – Arbeitsentwurf – Juni 2020“ wurde am 9. Juni 2020 den Mitgliedern der Regionalversammlung zur Verfügung gestellt. Sie stellte einen ersten Arbeitsentwurf auf der Grundlage der Beschlüsse vom 13. Dezember 2019 dar.

Das im Folgenden als APK 1.0 benannte APK wurde in Gänze nicht beschlossen. Bedenken hatten sich ergeben, da insbesondere die Landesweite Klimaanalyse noch nicht vorlag und daher die Flächen für Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen noch nicht abschließend feststanden. Gleichzeitig sollten die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch beraten werden.

 

Im Herbst 2021 wurde die Version Aktualisiertes Plankonzept (APK 2.0) in den politischen Diskurs eingebracht, da die von der Regionalversammlung Südhessen im Dezember 2019 beschlossenen Vorgaben für das APK 1.0 zu keinem befriedigenden Ergebnis geführt hatten. Wichtige Grundlage war nun das Ergebnis der Landesweiten Klimaanalyse.

Mit dem Aktualisierten Plankonzept APK 2.0 legte das Regierungspräsidium Darmstadt den Vertreterinnen und Vertretern der Regionalversammlung Südhessen im Herbst 2021 eine überarbeitete Fassung des APK 1.0 vor. Neben kleineren methodischen Anpassungen bestand die inhaltliche Weiterentwicklung vor allem in der Berücksichtigung des nun vorliegenden gutachterlichen Vorschlags für potenzielle Klimafunktionsflächen als Ergebnis der Landesweiten Klimaanalyse des Landes Hessen.

Entscheidend: die im APK 2.0 vorgelegte Flächenkulisse ist nicht gleichzusetzen mit den Inhalten eines Verwaltungsentwurfs, der im Frühjahr 2024 der Regionalversammlung Südhessen zum Beschluss zur ersten Offenlage vorgelegt werden soll. Aufgrund noch ausstehender fachlicher und politischer Entscheidungen besteht die Möglichkeit, dass Flächen entfallen oder neu entstehen.

Weiterhin wird im APK 2.0 der aktuelle Sachstand bezüglich der Gewerbeflächen mit besonderer Eignung für Logistiknutzung dargestellt. Nach der Identifikation geeigneter Flächen wurden Kommunengesprächen zur Akzeptanz hinsichtlich einer gezielten Darstellung von Logistikflächen durchgeführt.

Das Eckpunktepapier geht auf die geplanten Themen des zukünftigen Planes ein und teilt sich in 17 Kapitel auf. Dazu wurden die bereits im Jahr 2019 erstellten Teile 1 und 2 des damaligen Eckpunktepapiers aktualisiert und an die 2021 rechtskräftig gewordene 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 angepasst (Drucksache Nummer X / 28.3).

In der Sitzung des Haupt- und Planungsausschuss am 8. April 2022 wurde das Eckpunktepapier beraten. Weiterhin stellte das Regierungspräsidium Darmstadt Kriterien für die planerische Nachsteuerung der APK 2.0 Flächen vor. 

Kriterien für die Nachsteuerung waren insbesondere die Lage einer Fläche innerhalb eines 1 Kilometer- bzw. 4 Kilometer-Radius um einen Haltepunkt des Öffentlichen Personennahverkehrs, die Lage an den unterschiedlichen Verkehrsachsen des Landesentwicklungsplans sowie des Regionalplans Südhessen / Regionalen Flächennutzungsplans 2010 oder innerhalb eines Impulszentrums. Zudem wurde bei der Nachsteuerung der auf die einzelnen Kommunen heruntergebrochene, aus der Wohnungsbedarfsprognose des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU-Prognose) abgeleitete Bedarf an Wohnbauflächen, berücksichtigt. 

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