Das Regierungspräsidium Darmstadt ist als Landesluftfahrtbehörde u.a. zuständig für die Erledigung der übertragenen Aufgaben nach dem Luftrecht.
Dazu zählen z.B. die Genehmigung und Überwachung der zugelassenen Ausbildungsorganisationen im Regierungsbezirk Darmstadt (Flugschulen, ATO´s, DTO´s), die Zulassung von Flugschülerinnen und Flugschülern, Standardisierung von Prüferinnen und Prüfern, die Abnahme theoretischer und praktischer Prüfungen für Luftfahrende, die Abnahme von praktischen Sprechfunkprüfungen sowie die Bearbeitung und Verwaltung der Lizenzen der Privatpilotinnen und Privatpiloten (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone.
Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ/ZÜP) erfolgt in Hessen zentral über das Polizeipräsidium Frankfurt am MainÖffnet sich in einem neuen Fenster