Instrumente und Anzeigen in dem Cockpit eines Kleinflugzeuges

Ausbildung, Prüfung, Lizenzierung

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist als Landesluftfahrtbehörde u.a. zuständig für die Erledigung der übertragenen Aufgaben nach dem Luftrecht.

Dazu zählen z.B. die Genehmigung und Überwachung der zugelassenen Ausbildungsorganisationen im Regierungsbezirk Darmstadt (Flugschulen, ATO´s, DTO´s), die Zulassung von Flugschülerinnen und Flugschülern, Standardisierung von Prüferinnen und Prüfern, die Abnahme theoretischer und praktischer Prüfungen für Luftfahrende, die Abnahme von praktischen Sprechfunkprüfungen sowie die Bearbeitung und Verwaltung der Lizenzen der Privatpilotinnen und Privatpiloten (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone. 

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ/ZÜP) erfolgt in Hessen zentral über das Polizeipräsidium Frankfurt am MainÖffnet sich in einem neuen Fenster

  • Durchführung der Theorieprüfung insbesondere für die oben genannten Ausbildungen und die Umwandlung einer Lizenz aus Drittstaaten
  • Bestimmung von Prüfern für praktische Prüfungen
  • Die Formulare finden Sie im Bereich Vordrucke

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist zuständig für Privatpilotenlizenzen (ohne Instrumentenflug) für Flugzeuge und Hubschrauber, Segelflugzeugpilotenlizenzen und Ballonpilotenlizenzen. Darüber hinaus sind wir auch für die Leichtluftfahrzeugpilotenlizenzen (LAPL) für Flugzeuge, Hubschrauber, Segelflugzeuge und Ballone zuständig. Derzeit werden rund 4.000 Lizenzen bei uns geführt.

Im Bereich Vordrucke finden Sie aktuelle Informationen rund um die bei uns geführten Lizenzen.

Für die Lizenzen ATPL, CPL und MPL ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig, ebenso auch für alle Arten von Instrumentenflugberechtigungen. Lizenzen für Luftsportgeräteführer sind weiterhin national geregelt. Zuständig hierfür ist in Deutschland der jeweilige Verband.

Vordrucke

Es stehen für Bewerberinnen und Bewerber und Ausbildungseinrichtungen momentan folgende Anträge und die dazugehörigen Nachweise zur Verfügung:

  • Antrag auf Abnahme der theoretischen Prüfung
  • Antrag auf Abnahme der praktischen Prüfung

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen als erstes den Antrag stellen. Nach Antragstellung werden die Bewerberinnen und Bewerber von der jeweiligen Ausbildungseinrichtung per E-Mail aufgefordert, die dazu notwendigen Nachweise bei der Behörde online einzureichen.

Für die Nutzung der Onlineanträge ist für die Bewerberinnen und Bewerber ein Nutzerkonto Bund mit Online-Ausweisfunktion beziehungsweise für die Ausbildungseinrichtung ein ELSTER-Konto zur Identifizierung notwendig.

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