Mit der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von Maßnahmen des baulichen Schallschutzes in Grundschulen sollen durch Fluglärm bedingte Immissionen an Grundschulen und Schulen mit Grundschulangebot in der Tag-Schutzzone 2 des Lärmschutzbereiches durch bauliche Schallschutzmaßnahmen und Lüftung der Klassenräume verringert werden.
Die Richtlinie vom 17. Oktober 2019 geht damit über die gesetzlichen Ansprüche hinaus, die ausschließlich dann eine Förderung vorsehen, wenn die Schule innerhalb der Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereiches liegt und soll den Schulträgern als Anreiz dienen, geeignete bauliche Maßnahmen auch ohne rechtliche Verpflichtung zu ergreifen.
Das Land Hessen stellt für dieses Programm insgesamt 11,2 Millionen Euro zur Verfügung. Die Richtlinie des Landes Hessen mit den förderfähigen Schulen sowie entsprechende Antragsunterlagen finden Sie unter den Downloads.