Blick in den Gruppenraum einer Kindertagesstätte

Schulen und Kindertageseinrichtungen

Nach den Richtlinien des Landes Hessen vom 31. Dezember 2012 in der Fassung vom 11. März 2016 werden Zuschüsse an Schulen und Kindertageseinrichtungen für zusätzliche, über die Ansprüche nach dem Fluglärmschutzgesetz hinausgehende Maßnahmen des passiven Schallschutzes, zur Verbesserung des Raumklimas und zur Schaffung zusätzlicher schallgeschützter Aufenthaltsmöglichkeiten gewährt. Die Frist zur Beantragung von Fördermitteln endete am 31. Dezember 2013.

Das Gebiet der förderfähigen Schulen und Kindertageseinrichtungen richtet sich nach der Tagschutzzone 1 des festgesetzten Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main gemäß der Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Frankfurt Main vom 30. September 2011. Förderfähig sind die in der Anlage 3 der oben genannten Richtlinien aufgezählten Einrichtungen.

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Einrichtung eines Regionalfonds vom 27. Juni 2012 werden für 21 Einrichtungen Zuschüsse von insgesamt 11,8 Millionen Euro bereitgestellt. Die Richtlinien des Landes Hessen sowie die für die unbefristete Umsetzung von baulichen Schallschutzmaßnahmen vorzulegenden Unterlagen finden Sie unten:

 

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