Aktuelles

Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben für Flüge mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in Kontrollzonen mit DFS-Flugplatzkontrolle sowie die Information der DFS zu den neuen Verfahren für UAS-Flüge in Kontrollzonen.  (06.08.2026)

Auf Grundlage des § 31 Abs. 3 LuftVO und der veröffentlichten Nachrichten für Luftfahrer (NfL) führt die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit Wirkung zum 06.08.2026 neue Verfahren für UAS-Flüge in den Kontrollzonen (CTR) der DFS-Flughäfen ein. Die Dokumente enthalten die hierfür geltenden Regelungen und Informationen zur Beantragung bzw. Erteilung der erforderlichen Flugverkehrskontrollfreigaben.

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (26.06.2024)


Allgemeinverfügung zur Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugsystemen mit Wärmebildtechnik (Drohnen) in geographischen UAS-Gebieten nach Artikel 15 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 in Verbindung mit § 21h Luftverkehrsordnung (LuftVO) im Regierungsbezirk Darmstadt im Rahmen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest für UAS Betreiberinnen und Betreiber, die nicht unter die Privilegierung nach § 21 k LuftVO fallen.
 

Ausnahme vom Verbot des Abwurfs von Gegenständen oder Stoffen für UAS Betreiber (06.02.2023)

UAS Betreiber, die im Rahmen ihrer Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie Gegenstände oder sonstige Stoffe aus oder von UAS abwerfen oder ablassen dürfen (zum Beispiel im landwirtschaftlichen Bereich), müssen für Einsätze im Regierungsbezirk Darmstadt keine zusätzliche Ausnahmeerlaubnis nach § 13 LuftVO beantragen. Es gilt ab sofort die nachfolgende Allgemeinverfügung. Hiervon profitieren auch UAS Betreiber, die für solche Einsatzzwecke europäische oder in Deutschland zugelassene nationale Standardszenarien (zum Beispiel DE.STS.FARM) anwenden.

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