Allgemeinverfügung zur Erteilung von Flugverkehrskontrollfreigaben für Flüge mit Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS) in Kontrollzonen mit DFS-Flugplatzkontrolle sowie die Information der DFS zu den neuen Verfahren für UAS-Flüge in Kontrollzonen. (06.08.2026)
Auf Grundlage des § 31 Abs. 3 LuftVO und der veröffentlichten Nachrichten für Luftfahrer (NfL) führt die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH mit Wirkung zum 06.08.2026 neue Verfahren für UAS-Flüge in den Kontrollzonen (CTR) der DFS-Flughäfen ein. Die Dokumente enthalten die hierfür geltenden Regelungen und Informationen zur Beantragung bzw. Erteilung der erforderlichen Flugverkehrskontrollfreigaben.