Ein LKW, der Gefahrengut transportiert.

Gefahrgut

Das Regierungspräsidium ist Bezirksordnungsbehörde für Gefahrgutüberwachung, dies bedeutet im Einzelnen:

  • Fach- und Rechtsaufsicht über die Kreisordnungsbehörden (Landräte/Oberbürgermeister) und die örtlichen Ordnungsbehörden (Oberbürgermeister/Bürgermeister)
  • Federführung bei der Organisation von Sonderkontrollen im Regierungsbezirk
  • Gefahrgutüberwachungsbehörde für die Kreisausschüsse, Magistrate und Gemeindevorstände in Bezug auf die Einhaltung der Bestimmungen der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie die Einhaltung der Unterweisungsverpflichtungen gemäß 1.3 / 8.2.3 Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)

Weitere Aufgaben des Sachgebiets Gefahrgut:

  • Gefahrgutüberwachungsbehörde für die dem Bergrecht unterliegenden Betriebe
  • Koordinationsaufgaben für die Zusammenarbeit der Gefahrgutüberwachungsbehörden mit den Standesorganisationen von Industrie und Handwerk (IHK / HWK)
  • Koordinationsaufgaben für die behördliche Zusammenarbeit mit den verschiedenen Fachdezernaten beim Regierungspräsidium Darmstadt (Abfallrecht, Wasserrecht, Immissions- und Strahlenschutzrecht, Gefahrstoffrecht, Arbeitsschutzrecht, Bergrecht, Veterinärrecht, Brand- und Katastrophenschutz, Kampfmittelräumdienst)
  • Fachliche Unterstützung anderer Behörden, Körperschaften und Unternehmen bei grundsätzlichen Fragen zum Gefahrguttransportrecht

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