Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 Tonnen haben, ist genehmigungspflichtig. Das Regierungspräsidium Darmstadt erteilt Transportunternehmen mit einer Niederlassung im Sinne des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 im Regierungsbezirk auf Antrag
- Gemeinschaftslizenzen für den grenzüberschreitenden gewerblichen Güterkraftverkehr
- Fahrerbescheinigungen für Angehörige aus Nicht-EU-Staaten, die als Fahrpersonal im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr eingesetzt werden,
sofern die fachliche Eignung, die finanzielle Leistungsfähigkeit, die Niederlassung und die persönliche Zuverlässigkeit der verantwortlichen Personen nachgewiesen sind.
Für den gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen > 3,5 Tonnen bedarf es einer Gemeinschaftslizenz (auch “EU-Lizenz” genannt) für grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr sowie Kabotageverkehr, soweit derartige Beförderungen nicht von der Lizenzpflicht ausgenommen sind. Dies war bisher für Unternehmen im Bereich der Kleintransporte und Kurierdiensttransporte mit Fahrzeugen bis 3,5 Tonnen der Fall.
Durch die Verordnung (EU) 2020/1055 als Teil des Mobilitätspaktes I werden mit Geltung vom 21. Februar 2022 die bisherigen unionsrechtlichen Regelungen zum Berufs- und Marktzugang im Bereich des gewerblichen Güterkraftverkehrs angepasst.
Darüber hinaus gilt ab dem 21. Mai 2022 auch eine Genehmigungspflicht für Unternehmen, die gewerblichen Gütertransport mit Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen jedoch nicht mehr als 3,5 Tonnen betreiben, soweit die Transporte grenzüberschreitend sind.
Die aktuellen Fassungen der Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009Öffnet sich in einem neuen Fenster und Nr. 1072/2009Öffnet sich in einem neuen Fenster, welche die Änderungen durch die Verordnung (EU) 2020/1055 berücksichtigen, wurden durch die Europäische Union nunmehr im Internet bereitgestellt und sind mit Klick auf der entsprechenden Verordnung abrufbar.