Ein Stoppschild, ein Überholen-Verboten-Schild und ein Absolutes-Halteverbotsschild stehen nebeneinander.

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Das Regierungspräsidium Darmstadt ist in seinem Zuständigkeitsbereich Fachaufsichtsbehörde über die unteren Straßenverkehrsbehörden.
Die Aufgaben umfassen ein weites Feld, angefangen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen, Fußgängerschutzanlagen, Parkproblemen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, die Teilnahme an Kreisverkehrsschauen und vieles mehr.

Weitere Aufgabengebiete sind die Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen nach § 29 StVO, wenn die Veranstaltung über den Bezirk einer Straßenverkehrsbehörde hinaus geht - siehe hierzu unter Downloads "Informationen zum Erlaubnisverfahren für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen" - und die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 StVO.

Kontakt

Herr Pühler

Fachaufsicht
Landkreise: Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Main-Kinzig-Kreis, Odenwaldkreis, Wetteraukreis
Kreisfreie Städte: Darmstadt, Frankfurt am Main, Wiesbaden
Sonderstatusstadt: Hanau

Kontakt

Herr Čolak

Fachaufsicht
Landkreise: Groß-Gerau, Hochtaunuskreis, Main-Taunus-Kreis, Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis
Kreisfreie Stadt: Offenbach am Main
Sonderstatusstädte: Bad Homburg vor der Höhe, Rüsselsheim am Main

Ausnahmegenehmigungen StVO

 

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