Autotransportzüge

Be- und Entladen von Autotransportzügen

Autotransportzüge befördern im Regelfall nicht zugelassene Fahrzeuge. Daraus ergibt sich bei dem jeweiligen Be- und Entladevorgang die Problematik, nicht zugelassene Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen bewegen zu müssen. In einem eng umrissenen Rahmen besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung hierfür zu erhalten. Diese gilt für den jeweiligen Autotransportzug und ist zeitlich auf drei Jahre befristet.

 

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