Betriebserlaubnis

Genehmigungen nach § 70 StVZO zur Erlangung der Betriebserlaubnis von Einzelfahrzeugen

Wenn Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden sollen, die nicht den nationalen oder europäischen Bau- und Betriebsvorschriften entsprechen, ist eine Einzelbetriebserlaubnis auf nationaler Rechtsgrundlage oder eine Einzelgenehmigung auf europäischer Rechtsgrundlage erforderlich.
Sollten im Zusammenhang mit diesem Betriebserlaubnisverfahren Ausnahmegenehmigungen erforderlich sein, für welche die Zuständigkeit nicht bei den Betriebserlaubnisbehörden liegt, können diese im Regelfall vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt werden.
Weitere Informationen zum Betriebserlaubnisverfahren können bei den jeweils zuständigen Betriebserlaubnisbehörden eingesehen werden:

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