Erprobungsfahrzeuge von Fahrzeugkomponentenherstellern
Die Hersteller und Entwickler von Fahrzeugkomponenten sind, vor der Einführung neuer Produkte, darauf angewiesen die Tauglichkeit ihres Produkts auch unter normalen Verkehrsbedingungen zu erproben. Zuverlässige Komponentenhersteller können auf Antrag die Berechtigung zur Erprobung ihrer veränderten Fahrzeuge erhalten. Voraussetzung hierfür ist eine Begutachtung durch eine technische Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Technischen Dienst mit hinreichender Akkreditierung. Darüber hinaus muss das Unternehmen hinreichend qualifizierte Arbeitskräfte und eine entsprechende, technische Infrastruktur vorweisen können.