Signaleinrichtungen

Zusätzliche Signaleinrichtungen

Die Regelungen für zusätzliche Signaleinrichtungen zum Beispiel „Blaues Rundumlicht“ (§ 52 Absatz 3 StVZO) und „Gelbes Rundumlicht“ (§ 52 Absatz  4 StVZO), sind sehr eng gefasst und werden nach strengen Kriterien bewertet. Alle wichtigen Informationen findet man in den jeweiligen Paragrafen der StVZO.

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